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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Schaden am Turbolader eines Dieselmotors

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist am Turbolader des Dieselmotors eines Notstromaggregats bei einem routinemäßigen Probelauf ein Schaden aufgetreten, der zur automatischen Abschaltung des Aggregats geführt hat. Die Ursachenklärung dauert noch an. Der Motor des Notstromaggregats wird ausgetauscht.

Notstromaggregate stellen im Anforderungsfall die Stromversorgung der Anlage sicher. Diese Versorgung wäre im Bedarfsfall durch weitere, redundante Aggregate jederzeit gewährleistet gewesen. KKP 2 verfügt insgesamt über acht fest installierte sowie weitere mobile Notstromaggregate.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2018 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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