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| Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Nichtschließen einer Brandschutzklappe bei Routinekontrolle festgestellt

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einer Routineprüfung festgestellt, dass sich eine Brandschutzklappe nicht schließen ließ. Daraufhin wurde die Auslöseeinheit der Klappe in Stand gesetzt und die ordnungsgemäße Funktion durch erfolgreiche Prüfung bestätigt.

Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Raum- bzw. Gebäudebereiche voneinander abzugrenzen. Sie sind allerdings nur einer von mehreren Bestandteilen des gestaffelten Brandschutzsystems der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich war deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.