KKP 1: Funktionseinschränkung bei einer Brandschutztür
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei einer Routineprüfung festgestellt, dass eine Brandschutztür nicht schließt. Die Brandschutztür wurde durch eine fehlerhafte Arretierung offengehalten. Prüfbegleitend wurde die Arretierung aufgehoben, sodass die Brandschutztür wieder ordnungsgemäß schließt.
Brandschutztüren sind Teil des mehrfach gestaffelten Brandschutzkonzepts von KKP 1. Eine frühzeitige Branderkennung durch unabhängige Brandmeldelinien sowie eine Brandbekämpfung durch die vorhandene Löschanlage waren auch unabhängig von dem aktuellen Befund jederzeit gegeben.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.