KKP 2: Abweichungen beim bautechnischen Brandschutz
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist im Rahmen einer Überprüfung innerhalb eines Anlagengebäudes festgestellt worden, dass mehrere Rohrdurchführungen zwischen zwei Gebäudeebenen nach dem Ausbau der entsprechenden Rohre nicht wie vorgesehen verschlossen worden waren. Dies wird als fehlende brandschutztechnische Trennung gewertet. Die Öffnungen wurden umgehend verschlossen, und die Überprüfungen werden vorsorglich fortgesetzt.
Brandschutztechnische Trennungen sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlagen. Der Brandschutz in den betroffenen Bereichen war deshalb jederzeit gegeben.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2019 endgültig abgeschaltet und befindet sich seit 2020 im Rückbau.