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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Funktionseinschränkung bei einer Brandschutztür

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Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei einer Routineprüfung festgestellt, dass sich eine Brandschutztür aus mechanischen Gründen nicht vollständig schließen ließ. Der Schließmechanismus der Tür wurde unmittelbar instand gesetzt und die ordnungsgemäße Funktion durch erfolgreiche Prüfung bestätigt.

Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich war deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben. Zudem hätte die Tür im Bedarfsfall auch per Hand geschlossen werden können.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2019 endgültig abgeschaltet und befindet sich seit 2020 im Rückbau.