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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP: Geringfügige Abweichungen beim bautechnischen Brandschutz

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In den beiden abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Blöcken des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1 und 2) ist jeweils im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung innerhalb eines Kabelkanals (KKP 1) bzw. eines Brandschotts (KKP 2) eine minimale Öffnung festgestellt worden, die als fehlende brandschutztechnische Trennung gewertet wird. Die Öffnungen wurden verschlossen.

Brandschutztechnische Trennungen sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlagen. Der Brandschutz in den betroffenen Bereichen war deshalb jederzeit gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Aufsichtsbehörde umgehend über die Befunde informiert und sie in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Philippsburg wurden in den Jahren 2011 (KKP 1) und 2019 (KKP 2) endgültig abgeschaltet und befinden sich seit 2017 bzw. 2020 im Rückbau.