KKP 2: Funktionseinschränkung bei einer Brandschutztür
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist bei einem Transportvorgang innerhalb eines Anlagengebäudes einer der beiden Flügel einer Brandschutztür beschädigt worden, sodass er nicht mehr schließt. Die Tür wird instand gesetzt.
Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich ist deshalb unabhängig von dem Vorkommnis gegeben. Darüber hinaus wurden bis zum Abschluss der Reparatur Ersatzmaßnahmen für die Funktion der betroffenen Tür ergriffen.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Vorkommnis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2019 endgültig abgeschaltet und befindet sich seit 2020 im Rückbau.