Solarpark-Komplex Gickelfeld in Külsheim: Bürgerinnen und Bürger können sich an der EnBW-Anlage beteiligen
Külsheim. Der EnBW-Solarpark Gickelfeld in Külsheim (Main-Tauber-Kreis) hat im Juli 2024 den Betrieb aufgenommen. Nun haben die Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde die Möglichkeit, sich finanziell am Erfolg des Solarparks zu beteiligen. Er ist Teil des aktuell größten im Betrieb befindlichen Solarpark-Komplexes in Baden-Württemberg. In diesem teilen sich zwei Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen eine gemeinsame Infrastruktur. Im nördlichen Bereich des Geländes liegt der von der EnBW betriebene Solarpark, mit einer installierten Leistung von rund 30 Megawatt. An diesen grenzt im Süden die Anlage, die die Thüga Erneuerbare Energien gemeinsam mit dem Stadtwerk Tauberfranken realisiert hat.
Die Beteiligung ist über ein sogenanntes Nachrangdarlehen möglich. Dieses läuft über einen Zeitraum von sieben Jahren. Angelegt werden kann ein fester Betrag ab 500 Euro bis maximal 10.000 Euro. Der Zinssatz liegt bei 4,75 Prozent im Jahr und wird jährlich ausgeschüttet. Beteiligen können sich alle vollgeschäftsfähigen Privatpersonen, deren Erst- oder Zweitwohnsitz sich in der Gemeinde Külsheim (Postleitzahl 97900) in Baden-Württemberg befindet, einschließlich der Ortsteile Eiersheim, Hundheim, Steinbach, Steinfurt und Uissigheim. Die Zeichnungsphase startet am 17. März 2025 und läuft, bis das Emissionsvolumen von 800.000 Euro aufgebraucht ist, längstens jedoch bis zum 17. April 2025.
Nils Ulbrich, der zuständige Projektentwickler bei der EnBW, erklärt, warum die EnBW ein solches Bürgerbeteiligungsmodell anbietet: „Ein Solarpark wird über Jahrzehnte ein Teil der Gemeinde. Davon profitieren die Menschen, die hier leben, auch über die gezahlten Gewerbesteuern. Wir wollen aber zudem ein Angebot schaffen, damit die Menschen vor Ort direkt die Möglichkeit haben, auch finanziell am Erfolg der Anlage teilzuhaben.“
Emittentin des Nachrangdarlehens ist die Betreibergesellschaft EnBW Solarpark Gickelfeld GmbH & Co. KG. Alle relevanten Informationen zur Vermögensanlage sowie die Details zur Beteiligung finden Interessierte hier: https://buergerbeteiligung.enbw.com/spgickelfeld
Über die EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Mit über 29.000 Mitarbeiter*innen ist die EnBW eines der größten Energieunternehmen in Deutschland und Europa. Sie versorgt rund 5,5 Millionen Kund*innen mit Strom und Gas. Im Zuge der Neuausrichtung vom klassischen Energieversorger zum nachhaltigen Infrastrukturunternehmen sind der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Verteil- und Transportnetze für Strom, Gas und Wasserstoff Eckpfeiler der EnBW-Wachstumsstrategie und Schwerpunkt der Investitionen.
Bis 2030 plant die EnBW 40 Milliarden Euro brutto zu investieren, rund 90 Prozent davon in Deutschland. Bis dahin soll rund 80 Prozent des EnBW-Erzeugungsportfolios aus erneuerbaren Energien bestehen, bereits bis Ende 2028 wird der Ausstieg aus der Kohle angestrebt. Dies sind zentrale Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität des Unternehmens im Jahr 2035. www.enbw.com
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen „EnBW Bürgerbeteiligung Solarpark Külsheim“ wird der Emittentin EnBW Solarpark Gickelfeld GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im März 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.
Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.