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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Revisionsbedingt freigeschaltetes Notspeisenotstromaggregat startete bei Probelauf nicht

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Während der aktuell laufenden Revision in Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) startete bei einem routinemäßig durchgeführten Probelauf ein Notspeisenotstromaggregat nicht wie vorgesehen. Das Aggregat ist Teil der nachgelagerten Notstromversorgung im internen 380-Volt-Netz. Es war zum Zeitpunkt des Probelaufs wegen Revisionsarbeiten planmäßig als nicht betriebsbereit deklariert. Nach ersten Instandsetzungsmaßnahmen funktionierte das Aggregat wieder einwandfrei. Die genauere Ursachenklärung dauert noch an.

Notspeisenotstromaggregate sind dafür vorgesehen, die Stromversorgung der Anlage sicherzustellen, falls die reguläre Stromversorgung über das öffentliche Netz ausfällt. Wäre dieser Fall aktuell eingetreten, wäre die Versorgung durch eine ausreichende Anzahl weiterer Aggregate jederzeit gewährleistet gewesen. KKP 2 verfügt insgesamt über vier Notstromaggregate, vier Notspeisenotstromaggregate sowie weitere mobile Notstromaggregate.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2018 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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