KKP 1: Undichtigkeit einer Flanschverbindung eines Systems zur Abwasseraufbereitung
Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei der Durchführung eines betrieblichen Vorgangs eine Leckage an einer Flanschverbindung des Abwasseraufbereitungssystems festgestellt. Das System hat für die abgeschaltete Anlage keine sicherheitstechnische Bedeutung und wird – wie im vorliegenden Fall – nur bei Bedarf genutzt. Die Undichtigkeit trat in einem Raumbereich auf, der dafür ausgelegt und zugelassen ist, Leckagen aufzunehmen, ohne dass diese in andere Anlagenräume und die Umgebung gelangen können. Die betroffene Flanschverbindung wurde nachgezogen und war anschließend dicht.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.