VNG löst verbleibende Restrisiken aus Gasersatzbeschaffung auf und nimmt Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen zurück
Karlsruhe. Durch eine vergleichsweise Einigung mit dem Bund über einen Ausgleich von Vermögensnachteilen im Zusammenhang mit den Ersatzbeschaffungskosten aus dem Vertrag mit der Gazprom Export LLC (GPE) konnte die VNG AG (VNG) die verbleibenden Restrisiken aus der Gasersatzbeschaffung auflösen. VNG hat daraufhin heute ihren Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zurückgenommen. Es wird nicht zu einer Beteiligung des Bundes an VNG kommen.
Thomas Kusterer, Finanzvorstand EnBW: „Wir freuen uns über die erzielte Lösung. Damit sind die wesentlichen Schritte zur Stabilisierung der VNG gelungen. Die nicht operative Ergebnisbelastung von rund 600 Millionen Euro, welche wir zunächst für das vierte Quartal 2022 zurückgestellt hatten, kann entfallen. In Folge der Vereinbarung mit dem Bund und der gesunkenen Marktpreise wird sich die Gesamtbelastung aus den beiden Gaslieferverträgen für das Ergebnis von EnBW – unabhängig von der weiteren Preisentwicklung bis Jahresende 2022 – somit auf insgesamt nicht mehr als 1,18 Mrd. EUR belaufen.“
VNG hatte den Antrag nach § 29 EnSiG am 9. September 2022 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt. Die Antragstellung war notwendig geworden, weil VNG aufgrund nicht erfüllter Lieferverpflichtungen hinsichtlich russischer Gasmengen aus zwei Verträgen mit Vorlieferanten die fehlenden Mengen zu erheblich höheren Preisen an den Energiemärkten ersatzweise beschaffen musste und muss, um ihre Kunden weiter zu den vertraglich vereinbarten, deutlich niedrigeren Preisen verlässlich beliefern zu können.
Ein Liefervertrag über 65 TWh Gasbezug jährlich besteht mit der WIEH GmbH, einem Tochterunternehmen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (ehemals GAZPROM Germania GmbH). Im Hinblick auf diesen Vertrag wurde am 10. Oktober 2022 ein Vergleich gefunden, wonach die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen im Geschäftsjahr 2022 von WIEH getragen werden. Zudem beenden die Parteien die Lieferbeziehung zum 1. Januar 2023.
Der zweite Vertrag besteht mit der GPE über ca. 35 TWh Gasbezug im Jahr und endet ebenfalls am 1. Januar 2023. Für die hohen Ersatzbeschaffungskosten, die durch die Lieferausfälle bzw. den Lieferstopp seit Ende August dieses Jahres bei diesem Vertrag entstanden sind, konnte nun gemeinsam mit dem Bund ebenfalls eine Lösung gefunden werden, die VNG mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag teilweise für die von ihr getragenen Aufwendungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit entschädigt. Die darüber hinaus auflaufenden Verluste wird VNG aus eigener Kraft und gemeinsam mit ihren Anteilseignern tragen. Die Risiken aus der Ersatzbeschaffung aus beiden russischen Gaslieferverträgen sind damit abschließend beseitigt. Diese Lösung stabilisiert in ihrer Gesamtheit VNG wirtschaftlich, so dass die Notwendigkeit für staatliche Maßnahmen nach § 29 EnSiG nicht mehr gegeben ist und der Antrag demnach zurückgezogen werden konnte.