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1323956820000 | Meldepflichtiges Ereignis

Abweichungen an Bauanschlüssen festgestellt

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Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, gemeldet, dass sie in ihren Anlagen in Neckarwestheim und Philippsburg Abweichungen an Bauanschlüssen (Befestigungen und Dübel) festgestellt hat. Infolge der Einführung erweiterter Kriterien zur Überprüfung von Bauanschlüssen hat die EnKK in den vergangenen Jahren systematische, mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Überprüfungen in den Anlagen durchgeführt. Bei der Gesamtbewertung der Ergebnisse aus diesen Überprüfungen wurden die Abweichungen festgestellt.

Die Funktionen der Bauanschlüsse sind durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt.

Die EnKK hat den Sachverhalt vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Die EnKK steht für Sicherheit beim Betrieb, bei der Stilllegung und beim Abbau von Kernkraftwerken. In Neckarwestheim und Philippsburg produziert die EnKK mit jeweils einem Kraftwerk Strom. An beiden Standorten befindet sich jeweils eine weitere Anlage im sogenannten Nachbetrieb.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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