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Kernkraftwerk Neckarwestheim: EnBW liefert konventionellen Bauschutt aus Block I auf der Deponie Burghof an

Verantwortungsvoller und sicherer Umgang mit Reststoffen / Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Handlungsanleitung des Landkreistags
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Neckarwestheim. Die EnBW liefert derzeit eine Charge Bauschutt aus dem im Rückbau befindlichen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) auf der Deponie „Burghof“ in Vaihingen/Enz-Horrheim an. Die Deponie wird von der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) betrieben. Bei der Charge handelt es sich um knapp 4 Tonnen Bauschutt, die unabhängig überprüft und behördlich für die Anlieferung auf der Deponie freigegeben wurden. Die Deponierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und erfolgt gemäß der sogenannten „Handlungsanleitung“, die im Jahr 2015 mit dem Landkreistag Baden-Württemberg vereinbart worden war. Beim gesamten Verfahren wird der wirksame Schutz von Mensch und Umwelt durch die vorgeschriebenen Abläufe sicher gewährleistet.

Mehrere Kontrollen sorgen für Höchstmaß an Klarheit und Sicherheit

Der Bauschutt stammt u.a. aus dem Reaktorgebäude des Kernkraftwerks. Das Material wurde bereits vor, während und nach seinem Abbau mehrmals durch Messungen untersucht. Es wurde zusätzlich von unabhängigen Gutachtern des Umweltministeriums Baden-Württemberg und des Deponiebetreibers AVL überprüft. Dabei wurden die Messungen der EnBW bestätigt. Anschließend hatte das Umweltministerium nach Erledigung aller Formalitäten seine Freigabe erteilt. Unmittelbar nach den unabhängigen Kontrollmessungen waren die Verpackungen, in denen sich der Bauschutt befindet, von den Gutachtern verplombt worden. Auch die Beladung des LKW, mit dem der Bauschutt heute transportiert wird, fand im Beisein von Gutachtern des Deponiebetreibers AVL und des Umweltministeriums statt.

Deponierung ist gesetzlich vorgesehen

Die EnBW geht davon aus, dass insgesamt voraussichtlich ca. 4.400 Tonnen aus dem Rückbau von GKN I – das ist etwas mehr als 1 Prozent der gesamten Abbaumasse des Kraftwerks – eine sogenannte „spezifische Freigabe zur Deponierung“ erhalten können. Bei diesem Material handelt es sich um konventionelle Abfälle, die unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen und auf Deponien entsorgt werden müssen. Dieses Gesetz verpflichtet den Abfallverursacher – also jedes Industrieunternehmen und hier speziell die EnBW –, solches Material an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landkreises zur Deponierung abzugeben, auf dessen Gemarkung der Abfall entsteht. Ebenfalls verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz diesen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu, Abfälle dieser Kategorie dann zur Deponierung anzunehmen. Der Block GKN I hat die Besonderheit, teils auf der Gemarkung des Landkreises Ludwigsburg und teils auf der Gemarkung des Landkreises Heilbronn zu stehen. Die Aufteilung der zu deponierenden ca. 4.400 Tonnen steht ungefähr im Verhältnis von drei Viertel (Landkreis Ludwigsburg) zu einem Viertel (Landkreis Heilbronn).

Rückbau von GKN I macht gute Fortschritte

Der Rückbau von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim macht seit seinem Start im Jahr 2017 gute Fortschritte. Im konventionellen Maschinenhaus sind inzwischen die Großkomponenten – wie z.B. Turbinen und Generatoren – vollständig demontiert. Dort werden nun vor allem noch verbliebene kleinere Anlagenbestandteile abgebaut, wie z.B. Rohre, Pumpen und Armaturen. Im Reaktorgebäude wurden die Hauptkühlmittelleitungen, die Hauptkühlmittelpumpen, die Dampferzeuger und der Druckhalter ausgebaut. Abgeschlossen ist darüber hinaus die Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters (RDB) und des RDB selbst. Die EnBW geht davon aus, dass der Rückbau von Block I nach einer Dauer von 10 bis 15 Jahren soweit fortgeschritten sein wird, dass eine Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung möglich ist.

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