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Kernkraftwerk Neckarwestheim: EnBW meldet konventionelle Abfälle aus Block I zur Deponierung an

Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Handlungsanleitung des Landkreistags
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Neckarwestheim. Die EnBW hat heute eine Abfallcharge aus dem im Rückbau befindlichen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) beim Umweltministerium Baden-Württemberg und der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) angemeldet. Es handelt sich um knapp 4 Tonnen Bauschutt, der nach behördlicher Freigabe als konventioneller Abfall deponiert werden muss. Beim gesamten Verfahren wird der wirksame Schutz von Mensch und Umwelt durch die vorgeschriebenen Abläufe sicher gewährleistet.

Nächster Schritt ist die Kontrolle der Charge

Der Bauschutt stammt u.a. aus dem Reaktorgebäude des Kernkraftwerks. Das Material wurde von der EnBW bereits vor, während und nach seinem Abbau mehrmals durch Messungen untersucht. Die EnBW hält sich strikt an alle rechtlichen Vorgaben und führt – zugunsten einer höheren Transparenz – auf freiwilliger Basis ergänzende Maßnahmen durch, die in der erwähnten Handlungsanleitung des Landkreistags Baden-Württemberg vorgesehen sind.

Der Verfahrensablauf schreibt vor, dass das Material erst nach einer Prüfung durch den vom Umweltministerium Baden-Württemberg beauftragten unabhängigen Gutachter für die Deponierung freigegeben werden kann. Entsprechend der im Jahr 2015 mit dem Landkreistag Baden-Württemberg vereinbarten sogenannten „Handlungsanleitung“ kann dabei zusätzlich auch eine Überprüfung durch einen Gutachter des Deponiebetreibers – also hier der AVL – stattfinden. Den Termin für die Kontrolle des Materials durch die genannten Gutachter möchte die EnBW möglichst in naher Zukunft mit den Beteiligten vereinbaren.

Deponierung ist gesetzlich vorgesehen

Die EnBW geht davon aus, dass insgesamt voraussichtlich ca. 4.400 Tonnen aus dem Rückbau von GKN I – das ist etwas mehr als 1 Prozent der gesamten Abbaumasse des Kraftwerks – eine sogenannte „spezifische Freigabe“ erhalten können. Bei diesem Material handelt es sich um konventionelle Abfälle, die unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen und auf Deponien entsorgt werden müssen. Dieses Gesetz verpflichtet den Abfallverursacher – also jedes Industrieunternehmen und hier speziell die EnBW –, solches Material an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landkreises zur Deponierung abzugeben, auf dessen Gemarkung der Abfall entsteht. Ebenfalls verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz diesen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu, Abfälle dieser Kategorie dann zur Deponierung anzunehmen. Der Block GKN I hat die Besonderheit, teils auf der Gemarkung des Landkreises Ludwigsburg und teils auf der Gemarkung des Landkreises Heilbronn zu stehen. Die Aufteilung der zu deponierenden ca. 4.400 Tonnen steht ungefähr im Verhältnis von drei Viertel (Landkreis Ludwigsburg) zu ein Viertel (Landkreis Heilbronn).

Rückbau von GKN I macht gute Fortschritte

Der Rückbau von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim macht seit seinem Start im Jahr 2017 gute Fortschritte. Im konventionellen Maschinenhaus sind inzwischen die meisten Großkomponenten – wie z.B. Turbinen und Generatoren – vollständig demontiert. Aktuell werden im Maschinenhaus vor allem noch verbliebene kleinere Anlagenbestandteile abgebaut, wie z.B. Rohre, Pumpen und Armaturen. Im Reaktorgebäude wurden die Hauptkühlmittelleitungen, die Hauptkühlmittelpumpen, die Dampferzeuger und der Druckhalter ausgebaut. Abgeschlossen ist darüber hinaus die Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters (RDB). Derzeit finden weitere Arbeiten im Zusammenhang mit dem Abbau des RDB statt. Die EnBW geht davon aus, dass der Rückbau von Block I nach einer Dauer von 10 bis 15 Jahren so weit fortgeschritten sein wird, dass eine Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung möglich ist

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