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Block 1 des EnBW-Heizkraftwerks Altbach/Deizisau soll stillgelegt werden

Eingehende Analysen zeigen auf, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich ist – EnBW reduziert mit heutigem Beschluss ihr Kraftwerksportfolio bei der Steinkohle gegenüber 2013 um 40 Prozent.
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Nicht mehr wirtschaftlich: Block 1 des Kraftwerks Altbach/Deizisau (links) soll stillgelegt werden.

Karlsruhe/Altbach. Der Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat beschlossen, den Block 1 des Heizkraftwerks Altbach/Deizisau aus wirtschaftlichen Gründen außer Betrieb zu nehmen. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des EnBW-Aufsichtsrats. „Sobald diese vorliegt, wird die geplante Außerbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber angezeigt werden“, sagt Georg Stamatelopoulos, Leiter der Geschäftseinheit Erzeugung Betrieb. Nach Prüfung einer möglichen Systemrelevanz wird dort entschieden, ob dem Stilllegungsantrag stattgegeben wird oder der Kraftwerksblock unter die Netzreserveverordnung fällt.

Das Heizkraftwerk 1 des Kraftwerks Altbach/Deizisau ist ein Steinkohlekraftwerk und ging 1985 in Betrieb. Der Block hat eine elektrische Leistung von 434 Megawatt und kann bis zu 280 Megawatt Fernwärme auskoppeln. „Der Entscheidung ist eine eingehende Analyse der Wirtschaftlichkeit über den kompletten Zeitraum bis zum sogenannten technischen Lebensdauerende der Anlage vorausgegangen“, erläutert Stamatelopoulos. Hierbei habe man auch alle denkbaren Alternativen zu einer endgültigen Außerbetriebnahme geprüft. Generell gilt weiterhin, dass niedrige Strompreise im Großhandel und die geringen erzielbaren Margen einen wirtschaftlichen Betrieb von Kohlekraftwerken sehr schwierig machen.

Seit 2013 hat die EnBW nunmehr insgesamt neun konventionelle Kraftwerksblöcke zur Stilllegung angemeldet. Sieben dieser Anlagen wurden bereits als systemrelevant eingestuft und mit ihrer Gesamtleistung von 920 MW in die Netzreserveverordnung überführt. Diese Anlagen sind also erforderlich, um etwa in Engpasssituationen die Versorgungssicherheit im Land zu gewährleisten. Für den kürzlich zur Stilllegung angemeldeten Kraftwerksblock RDK 4S in Karlsruhe läuft das Verfahren noch. Zusammen mit dem Verkauf von Anlagen hat die EnBW mit der heutigen Entscheidung ihr Kraftwerksportfolio allein bei der Steinkohle in den vergangenen Jahren um 40 Prozent reduziert.

Die Belegschaft am Standort Altbach wurde heute Morgen im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die geplante Außerbetriebnahme informiert. Für den Fall von Kraftwerksstilllegungen wurden bereits in den Jahren 2013 und 2014 Eckpunkte zur Beschäftigungssicherung mit den Arbeitnehmervertretern vereinbart, die im Falle einer endgültigen Stilllegung für die 70 betroffenen Mitarbeiter am Standort Altbach zur Anwendung kommen.

„Für die Fernwärmeversorgung hat die Stilllegung keine Konsequenzen, da mit den anderen Anlagen am Standort und im Fernwärmeverbund Mittlerer Neckar jederzeit ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen“, betont Georg Stamatelopoulos. „Ein wichtiger Baustein zur Absicherung in diesem Verbund wird künftig das gasbetriebene Heizkraftwerk in Stuttgart-Gaisburg sein, dessen Neubau in Kürze beginnt.“

Am Standort Altbach/Deizisau befindet sich neben dem Heizkraftwerk 1 noch ein zweites Heizkraftwerk sowie drei Gasturbinen. Ein Gas-Öl-Kombiblock am Standort ist bereits in Kaltreserve, das heißt, er ist faktisch stillgelegt. Das Heizkraftwerk 2 sowie die Gasturbinen sind von dem aktuellen Außerbetriebnahmebeschluss nicht betroffen. Allerdings werden auch diese Blöcke ebenso wie das gesamte konventionelle Erzeugungsportfolio regelmäßig auf Wirtschaftlichkeit überprüft.

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Hintergrund

Netzreserveverordnung
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz und die Reservekraftwerksverordnung sehen vor, dass vorläufige und endgültige Stilllegungen mindestens 12 Monate vorher dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezeigt werden müssen. Der ÜNB prüft dann in einem nächsten Schritt die Systemrelevanz der Kraftwerke und legt in Abstimmung mit der BNetzA die Dauer der möglichen Systemrelevanz fest. Erst nach Wegfall der Systemrelevanz können die Kraftwerke außer Betrieb genommen werden. Systemrelevante Kraftwerke dienen bis zur Stilllegung als Netzreserve im Rahmen der Reservekraftwerksverordnung.

Marktgetriebener Einsatz von Kraftwerken
Die Stromerzeugung in den Kraftwerken wird maßgeblich durch die Wirtschaftlichkeit mitbestimmt, die ihre Abbildung in der so genannten Merit Order findet. Die Merit Order gibt eine Reihenfolge wieder, die durch variable Kosten, im Wesentlichen die Kosten für Brennstoff und CO2, bestimmt ist und beschreibt, ab welchem Preis welches Kraftwerk zum Einsatz kommt. Erneuerbare Erzeugung wird hierbei vorrangig eingesetzt, danach werden beginnend mit den Anlagen mit den niedrigsten variablen Kosten so lange Kraftwerke hinzugeschaltet, bis die geforderte Leistung gedeckt wird. Das letzte an der Börse gehandelte Kraftwerk („Grenzkraftwerk“) bestimmt mit seinen variablen Kosten somit den Strompreis. Wenn zu einer Tageszeit ausreichend Wind weht und die Sonne scheint, werden die Kraftwerke mit den höheren variablen Kosten in der Merit Order verdrängt und daher nicht eingesetzt.

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Kraftwerk Altbach/Deizisau, Luftbild
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Dagmar Jordan
Pressesprecherin
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