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Bundeskartellamt gibt grünes Licht für EnBW – PROKON

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Karlsruhe. Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen einen möglichen Erwerb der PROKON Regenerative Energien GmbH durch EnBW Energie Baden Württemberg AG. Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben könne vollzogen werden, teilte die Behörde der EnBW mit. Voraussetzung dafür ist ein dementsprechender Beschluss der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015.

Die EnBW hatte sich zuvor in einem Bieterverfahren für das Investorenmodell unter mehreren interessierten Bietern mit dem besten Angebot durchgesetzt. Das EnBW-Angebot sieht vor, das Unternehmen zu einem festen Kaufpreis zu erwerben. Aus diesem würden alle Gläubiger und Genussrechtsinhaber über eine Bargeldkomponente schnell und risikolos ausbezahlt.

Am 2. Juli wird die Gläubigerversammlung zwischen dem EnBW-Angebot und einem Genossenschaftsmodell entscheiden, das für die heutigen Genussrechtsinhaber von PROKON keine Barzahlung sondern eine obligatorische Anleihe mit einer Laufzeit von 15 Jahren und Anteile an einer künftigen Genossenschaft vorsieht.

Gläubiger und Genussrechtsinhaber von PROKON können sich im Internet über das EnBW-Angebot informieren: www.enbw.com/enbw4prokon. Außerdem bietet EnBW bundesweit Informationsveranstaltungen für Gläubiger und Genussrechtsinhaber in Ulm, Hamburg und Berlin an. Interessierte können sich dazu auf der genannten Internetseite anmelden.

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
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