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Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die Erneuerbaren Energien - Positionspapier

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Oktober 2005

Die EnBW Baden-Württemberg AG spricht sich für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen aus. Sie befürwortet die weitere Förderung neuer Anlagen auf Basis des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), verbunden mit Forderungen an seine Novellierung.

Unsere Grundsatzposition

Die Erneuerbaren Energien sind eine der Schlüsseltechnologien für das 21. Jahrhundert. Gemeinsam mit Energieeffizienztechniken und emissionsarmen konventionellen wie Kern-Kraftwerken werden sie künftig wichtiger Bestandteil der weltweiten Energieversorgung sein. Ihr Ausbau ist aus mehreren Gründen sinnvoll und nötig:

  • Daseinsvorsorge: Die Regenerativen Energien übernehmen eine wichtige Rolle bei der schrittweisen Verringerung der Kohlendioxidemissionen in der Energieproduktion.
  • Versorgungssicherheit: Fossile Energieträger sind endlich, gleichzeitig wächst der Weltenergiebedarf. Die Erneuerbaren Energien müssen deshalb einen stetig wachsenden Anteil an der Weltenergieproduktion übernehmen. Ihr Ausbau muss rechtzeitig, vorausschauend und verlässlich erfolgen.
  • Unabhängigkeit: Wasser, Biomasse, Erdwärme, Wind und Sonne sind heimische Energieträger, die die Liefer- und Preisrisiken des Weltenergiemarktes für Wirtschaft und Verbraucher längerfristig relevant mindern können.
  • Zukunftschancen: Deutschland kann weltweit eine führende Rolle beim schrittweisen und langfristigen Ausbau der Erneuerbaren Energien übernehmen. Dadurch wird seine Wirtschaftskraft gestärkt und es entstehen neue Arbeitsplätze.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat eine lange und führende Tradition in der Nutzung Erneuerbarer Energien, vor allem der Wasserkraft. Der Neubau des Wasserkraftwerks Rheinfelden durch die EnBW ist das mit Abstand größte deutsche Bauvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Unsere Position zur Förderpolitik der erneuerbaren Energien

Noch müssen die Erneuerbaren Energien gefördert werden, bis technische und ökonomische Fortschritte es ermöglichen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu marktfähigen Kosten zu produzieren.

Diese Förderung muss verlässlich sein und in ausreichender Höhe erfolgen, um die nötigen Investitionen anzureizen. Sie muss andererseits möglichst effizient sein, um die Belastungen für Industrie und Verbraucher vertretbar zu halten.

Dazu gehört, dass die Förderung zeitlich befristet ist und degressiv erfolgt, die Fördersummen pro erzeugter Kilowattstunde also kontinuierlich sinken.

Gleichzeitig sollte ein möglichst breiter Mix an Techniken weiter entwickelt werden, um vielfältige Optionen auf eine gesicherte und preisgünstige Stromerzeugung zu haben.

Unter diesen Kriterien hat sich die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im Großen und Ganzen bewährt.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG spricht sich deshalb dafür aus, dieses Förderinstrument auf absehbare Zeit beizubehalten und es durch regelmäßige Überprüfung jeweils an die Notwendigkeiten der Situation anzupassen.

Das Ziel muss sein, die volle Wirtschaftlichkeit und damit Marktfähigkeit der Erneuerbaren Energien möglichst rasch zu erreichen – dazu wird die Preissteigerung der fossilen Energieträger mit beitragen.

In diesen Kontext gehört auch, dass zukünftig mögliche, massive Belastungen für Energie-Versorger und Netzbetreiber - z.B. durch die erforderliche Online-Aufschaltung von Regelenergie bei forciertem Ausbau der Offshore-Windkraft - in der zukünftigen Energiepolitik berücksichtigt werden.

Als Alternativen zum EEG werden Quoten- und Zertifizierungssysteme diskutiert. Die EnBW lehnt diese Systeme nicht ab. Sie kann aber zum jetzigen Zeitpunkt in der Praxis keine grundsätzliche Überlegenheit dieser Systeme gegenüber der garantierten Einspeisevergütung des EEG erkennen.

Der mögliche größere Nutzen neuer Fördersysteme erfordert eine grundsätzliche wirtschafts- und energiewissenschaftliche Diskussion, rechtfertigt es nach unserer Auffassung aber nicht, die Risiken eines Systemwechsels jetzt in Kauf zu nehmen. Bei den Verhandlungen über das Regierungsprogramm der großen Koalition sollte deswegen am EEG festgehalten werden und eine Novellierung des Gesetzes wie vorgesehen im Jahr 2007 erfolgen.

Unsere Erwartungen an eine Novellierung des EEG

Von einer Novellierung des EEG erwartet die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch, dass bestehende Benachteiligungen der Großen Wasserkraft gegenüber anderen regenerativen Energieträgern abgebaut werden. So sollte die zeitliche Befristung der Förderung von Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen bis 2012 aufgehoben werden, um die bestehenden Potentiale bestmöglich zu nutzen und die Erzeugung auch von Grundlaststrom aus erneuerbaren Quellen zu stärken. Der Ausbau und die Modernisierung vorhandener Anlagen führt zu einem Mehr an emissionsfrei erzeugtem Strom und zu einem verbesserten Schutz des Ökosystems Fluss und der darin lebenden Organismen.

Unser Engagement

Für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist die Nutzung der erneuerbaren Energiequellen

  • Ausdruck unserer Zukunftsvorsorge für eine sichere, umweltverträgliche und wirtschaftliche Energieversorgung;
  • ein klares Bekenntnis zum Energie-Standort Baden-Württemberg;
  • ein Quell der kontinuierlichen Innovation und ein Erfahrungsfeld, das unser Ziel eines stetig lernenden und sich fortentwickelnden Unternehmens nachhaltig unterstützt;
  • ein Feld möglicher neuer Partnerschaften mit Unternehmen, heimischer Land- und Forstwirtschaft sowie Politik und Gesellschaft.
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