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Vereinbarung zur Einsatzreserve von Kernkraftwerken: EnBW unterstützt Bemühungen der Bundesregierung für sichere Energieversorgung

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Karlsruhe. Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute detaillierte Eckpunkte für einen möglichen längeren Betrieb der Kernkraftwerke Neckarwestheim II (GKN II) und Isar 2 vorgestellt. Die Eckpunkte wurden nach intensiven Gesprächen des Bundeswirtschaftsministeriums mit den Kraftwerksbetreibern EnBW und PreussenElektra (E.ON) vereinbart.

Die EnBW – als Betreiber von GKN II – hat sich hierbei mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Know-how umfassend eingebracht und unterstützt damit die Bundesregierung bei ihren Bemühungen für eine sichere Energieversorgung in Deutschland.

Die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den Betreibern vereinbarten Eckpunkte umfassen – in Bezug auf GKN II – im Wesentlichen Folgendes:

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  • Die EnBW beginnt mit Vorbereitungen für eine mögliche weitere Stromproduktion mit GKN II über den 31. Dezember 2022 hinaus und längstens bis zum 15. April 2023.
  • Die Bundesregierung wird spätestens Anfang Dezember 2022 entscheiden, ob für die Versorgungssicherheit in Deutschland eine solche Stromproduktion in 2023 erforderlich ist. Der Abruf dieser Stromproduktion mit GKN II soll dann Anfang Januar 2023 von der Bundesregierung nochmals überprüft werden.
  • GKN II wird auf jeden Fall am 31. Dezember 2022 abgefahren. Sollte die Bundesregierung entscheiden, dass eine weitere Stromproduktion erforderlich ist, wird der Reaktorkern der Anlage mit bereits vorhandenen teilverbrauchten Brennelementen neu zusammengesetzt, um durch diesen Optimierungsschritt nach dem Wiederanfahren eine Stromproduktion von bis zu 1,7 Milliarden Kilowattstunden Strom zu gewährleisten.
  • Für einen solchen Betrieb würden die hohen Anforderungen an die Sicherheit von GKN II unverändert fortbestehen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde und den in ihrem Auftrag tätigen Gutachtern auch weiterhin unabhängig überwacht.
  • Die EnBW hat sich dazu verpflichtet, fallweise entstehende Gewinne durch den Betrieb in konkrete Maßnahmen der Energiewende zu investieren. Sofern es zu keinem Abruf von GKN II in der Einsatzreserve kommt oder die entstehenden Kosten durch die Erlöse aus dem Betrieb nicht gedeckt werden können, erfolgt ein Verlustausgleich durch den Staat.
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Voraussetzung für die rechtssichere Umsetzung dieser Einsatzreserve ist, dass das Gesetzgebungsverfahren als Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen vom Bundeswirtschaftsministerium nun zügig auf den Weg gebracht wird.

Georg Stamatelopoulos, EnBW-Vorstand für nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur: „Die jetzt getroffene Vereinbarung mit der Bundesregierung ist für uns als Energieunternehmen einerseits in der Umsetzung sehr anspruchsvoll. So werden wir alle vorbereiteten Maßnahmen für den zum Jahresende geplanten Ausstieg hin zu einem zuverlässigen und sicheren Weiterbetrieb in einer Einsatzreserve umstellen müssen. Andererseits wird EnBW, wie stets betont, ihren Beitrag für die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland immer nach besten Kräften leisten. Dabei werden wir auf unser extrem professionelles und erfahrenes Team setzen können. Die getroffene Vereinbarung erlaubt aus unserer Sicht eine faire Regelung im Spektrum wirtschaftlicher Risiken und möglicher Erträge. Diese dann konsequent der Energiewende zugutekommen zu lassen, ist im besten Interesse von Klimaschutz und Versorgungsicherheit."

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Durlacher Allee 93
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