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EnBW-Angebot für PROKON: Alle kartellrechtlichen Hürden genommen

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Karlsruhe. Die polnische Kartellbehörde hat jetzt grünes Licht für den möglichen Erwerb der der PROKON Regenerative Energien GmbH durch die EnBW gegeben. Die Freigabe aus Polen war notwendig, da PROKON auch dort Windparks betreibt. Das Bundeskartell-amt in Bonn hatte seine Freigabe bereits am 2. Juni erteilt. Damit wäre aus kartellrechtlicher Sicht der Weg frei für den Erwerb von PROKON durch die EnBW. Voraussetzung dafür ist ein dementsprechender Beschluss der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015.

Die EnBW hatte sich zuvor in einem Bieterverfahren für das Investorenmodell unter mehreren interessierten Bietern mit dem besten Angebot durchgesetzt. Das EnBW-Angebot sieht vor, das Unternehmen zu einem festen Kaufpreis zu erwerben. Aus diesem würden alle Gläubiger und Genussrechtsinhaber über eine Bargeldkomponente schnell und risikolos ausbezahlt.

Am 2. Juli wird die Gläubigerversammlung zwischen dem EnBW-Angebot und einem Genossenschaftsmodell entscheiden, das für die heutigen Genussrechtsinhaber von PROKON keine Barzahlung, sondern eine obligatorische Anleihe mit einer Laufzeit von 15 Jahren und Anteile an einer künftigen Genossenschaft vorsieht.

Gläubiger und Genussrechtsinhaber von PROKON können sich im Internet über das EnBW-Angebot informieren: www.enbw.com/enbw4prokon. Außerdem bietet EnBW bundesweit Informationsveranstaltungen für Gläubiger und Genussrechtsinhaber an. Nach den bereits erfolgten Veranstaltungen in Ulm, Berlin und Hamburg finden aufgrund hoher Nachfrage am 18.Juni in Karlsruhe und am 23.6. in Köln zusätzliche Veranstaltungen statt. Interessierte können sich dazu auf der genannten Internetseite anmelden.

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Durlacher Allee 93
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