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EnBW beantragt Einlagerung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Standort-Zwischenlager Philippsburg

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  • Erfüllung vertraglicher Pflichten
  • Umsetzung des Konzepts der Bundesregierung
  • Einlagerung wird für das Jahr 2019 angestrebt

Philippsburg. Die EnBW hat heute beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die Einlagerung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich im Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Philippsburg beantragt. Die EnBW setzt damit eine Verpflichtung um, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen „Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstieges“ ergibt. Diesen Vertrag hat die Bundesregierung mit den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke im Juni 2017 geschlossen, nachdem zuvor das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ in Kraft getreten war.

In der Vergangenheit waren verbrauchte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zu Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien gebracht worden. Durch die Wiederaufarbeitung konnte Material für die Herstellung neuer Brennelemente zurückgewonnen werden. Dabei fielen auch nicht verwertbare radioaktive Abfälle an. Zur Rücknahme dieser Abfälle sind die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet.

„Für die Rücknahme der verbliebenen Abfälle aus dem Ausland hat die Bundesregierung ein Konzept vorgelegt, zu dessen Umsetzung wir uns im Zuge der gesetzlichen Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung verpflichtet haben. Dieser Verpflichtung kommen wir mit unserer heutigen Antragstellung nun nach“, erläutert Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH. „Dass dieser Schritt zu Informations- und Gesprächsbedarf am Standort Philippsburg führen wird, ist uns bewusst. Dem werden wir uns gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium aktiv stellen.“

Das Rücknahmekonzept des Bundesumweltministeriums sieht vor, dass die deutschen Wiederaufarbeitungsabfälle aus Frankreich (voraussichtlich 5 Castor-Behälter) im Standort-Zwischenlager der EnBW in Philippsburg zwischengelagert werden sollen. Die entsprechenden deutschen Abfälle aus Großbritannien sollen auf die Standort-Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar verteilt werden.

Für die Rückführung der Abfälle aus Frankreich nach Philippsburg wird das Jahr 2019 angestrebt. Entsprechend der gesetzlichen Regelung wird das Standort-Zwischenlager Philippsburg ab dem 1. Januar 2019 vom Bund betrieben, so dass das Lager bereits in der Verantwortung des Staates liegen wird, wenn die Anlieferung erfolgt. Weitere Eckdaten für den Transport stehen noch nicht fest.

Abfälle werden in speziellen Castor-Behältern sicher verschlossen

Die Abfälle aus der französischen Wiederaufarbeitung sind der Kategorie mittelradioaktiv zuzuordnen. Sie wurden in der Wiederaufarbeitungsanlage mit Silikatglas vermischt, in zylindrische Behälter aus Edelstahl gegossen und – nach Aushärtung – verschlossen. Diese mit ausgehärtetem Glasgemisch gefüllten Behälter werden „Glaskokillen“ genannt. Für Transport und Lagerung werden die Kokillen in speziell konstruierte Castor-Behälter überführt und sicher verschlossen. Vorgesehen ist der Castor-Behälter vom Typ HAW28M. Er kann bis zu 28 Glaskokillen aufnehmen.

Castor-Behälter sind massive, tonnenschwere Metallkonstruktionen, die in Tests nachgewiesen haben, dass sie auch unter extremen Bedingungen sicher sind. Nur so haben sie die behördliche Zulassung für ihren generellen Einsatz als Transport- und Lagerbehälter erhalten.

Infolge des Kernenergieausstiegs reicht die Kapazität des Zwischenlagers aus

Das Standort-Zwischenlager in Philippsburg verfügt über 152 Stellplätze für Behälter mit verbrauchten Brennelementen. Davon werden jedoch – als Folge des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie – nach aktueller Schätzung nur etwas mehr als 100 Plätze für die Zwischenlagerung der Brennelemente aus den beiden Kraftwerksblöcken in Philippsburg benötigt. Die Unterbringung der voraussichtlich fünf Castoren aus Frankreich ist somit möglich. Der für das Zwischenlager genehmigte Rahmen – wie z.B. die Wärmeentwicklung und Dosisleistung der Gesamtheit der Behälter – bleibt durch den heute gestellten Antrag unverändert und wird auch nach der Einlagerung der voraussichtlich fünf Behälter aus Frankreich weiterhin unterschritten. Aktuell befinden sich im Zwischenlager 60 beladene Behälter.

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