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EnBW begrüßt Bundesratsbeschluss zur Energiepolitik

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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, sich für eine wirksame Regulierung der Stromnetze einzusetzen. Besonders der Aufforderung des Bundesrats an die Bundesregierung, in das neue Energiewirtschaftsgesetz Mechanismen zur Anreizregulierung aufzunehmen, liegt ganz auf der Linie des Vorschlages, den die EnBW am 4. September gemacht hat, um zu mehr Wettbewerb und zu mehr Effizienz in den Stromnetzen zu kommen. Auch das Votum des Bundesrats für das sogenannten "ex-ante"-Modell unterstützt dieses Ziel und wird zu einer wirksameren Regulierung der Stromnetze führen. Nach Auffassung der EnBW sei das "ex-ante"-Modell auch ohne großen bürokratischen Aufwand zu realisieren, wenn die dafür notwendige Datenerhebung an externe Dienstleister vergeben und auf Grundlage testierter Netzentgeltkalkulationen der Netzbetreiber erhoben werde. In jedem Fall sei das "ex-ante"-Modell brauchbarer, weil es schneller und effektiver zu fairen Netzzugangs- und Netznutzungsbedingungen führe als eine nachträgliche Missbrauchskontrolle.

Als "ex-ante"-Modell werden solche Regulierungsvarianten bezeichnet, bei denen die Regulierungsbehörde vorab die Preise oder Erlöse in den Stromnetzen festlegt und nicht erst im Nachhinein eine Missbrauchsaufsicht durchführt.

Die EnBW hat bereits Anfang dieses Monats ein eigenes Regulierungsmodell zur Anreizregulierung vorgeschlagen und ebenfalls das "ex-ante"-Modell befürwortet. Zudem schlägt die EnBW zur Senkung der Kosten im Netzbetrieb einen Anreizmechanismus ("Yardstick Competition") vor, der zu einem effektiveren Netzbetrieb führen soll. "Wir freuen uns, wenn unser Vorschlag mitgeholfen hat, den Gesetzesentwurf zu verbessern, indem mehr Wettbewerb in die Gesetzgebung hinein geschrieben und damit die Tür für einen effektiveren und faireren Zugang zu den Stromnetzen weiter aufgestossen werden konnte", so Prof. Dr. Utz Claassen, Vorsitzender des Vorstandes der EnBW. Das EnBW-Modell hat in den vergangenen Tagen immer mehr Zuspruch sowohl aus den Unternehmen der Energiewirtschaft als auch aus politischen Kreisen erhalten.

Zum Hintergrund: Das Konzept der EnBW zielt auf Wettbewerb in den Stromnetzen bei gleichzeitiger Sicherung der Netzqualität. Das EnBW-Modell löst damit Interessensgegensätze in der gegenwärtigen Regulierungsdebatte auf. Als einer der wichtigsten Netzbetreiber in Deutschland und gleichzeitig größter Netzeinkäufer vereint die EnBW zwei Diskussionsperspektiven in ein und demselben Unternehmen und sieht sich deshalb dafür prädestiniert, die Initiative zu ergreifen.

Die EnBW löst mit ihrem Konzept den scheinbaren Widerspruch zwischen Wettbewerb und Versorgungssicherheit produktiv auf:

Das EnBW-Modell sorgt für Wettbewerb, weil die rund 900 deutschen Netzbetreiber auf Basis ihrer individuellen Struktur- und Kostendaten vom Regulierer vergleichbar gemacht werden. Ist diese Vergleichbarkeit hergestellt, errechnet der Regulierer eine Höchsteinnahmegrenze in den Netzen für jeden Netzbetreiber, die dann als Obergrenze für zunächst fünf Jahre feststeht. Dabei werden die strukturellen Besonderheiten (z.B. Besiedelungsdichte und Landschaftsprofil) individuell berücksichtigt. Die Festschreibung für fünf Jahre stellt einen Anreiz für die Netzbetreiber dar, ihren Betrieb effizienter zu gestalten und Gewinne zu erzielen. Nach Ablauf der fünf Jahre wird vom Regulierer eine neue Höchsteinnahmegrenze errechnet, die dann aller Voraussicht nach unter dem früheren Wert liegen wird. So sinken Durchleitungsentgelte und damit die Stromkosten dauerhaft.

Das EnBW-Modell gewährleistet Versorgungssicherheit, weil die Kosten der Netzbetreiber im oben genannten Vergleichsmodell berücksichtigt werden. Auf diese Weise sind die für den Erhalt der Netzqualität erforderlichen Investitionen Teil der Kalkulation.

Für das Funktionieren des EnBW-Modells ist zwingend erforderlich, dass die Regulierungsbehörde (REGTP) über ausreichend bemessene Handlungsbefugnisse verfügt. Nur so kann die Behörde den Markt transparent machen und auf Entwicklungen reagieren. Die vom Gesetzgeber derzeit vorgesehenen Handlungsbefugnisse für die REGTP reichen dafür nicht aus und stoßen daher bei der EnBW auf Ablehnung.

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