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1562770489000 | Pressemitteilung

EnBW begrüßt Urteil zu MVV-Anteilen

OLG Düsseldorf bestätigt Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts
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Düsseldorf/Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Anteilsaufstockung der EnBW an der MVV Energie AG. Mit einer gerichtlichen Beschwerde war die MVV gegen das Bundeskartellamt und dessen Freigabe der Transaktion vorgegangen. Der zuständige Senat hat die Beschwerde heute als unzulässig verworfen und die Freigabeentscheidung damit bestätigt.

Angesichts der ausführlichen und sorgfältigen Prüfungen des Bundeskartellamts kam das Urteil aus Sicht der EnBW nicht überraschend und deckt sich mit der Rechtsauffassung des Konzerns.

Die EnBW hatte am 16. März 2017 bekanntgegeben, dass sie von der ENGIE Deutschland AG eine 6,28-prozentige Beteiligung an der MVV AG erworben habe. Damit erhöhte das Unternehmen seine bestehenden Anteile an der MVV auf 28,76 Prozent. Die EnBW hat wiederholt erklärt, dass es sich dabei um eine reine Finanzbeteiligung handelt.

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