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EnBW beschließt das Sekundärangebot für Anteile an der EVN AG nicht fortzusetzen

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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG setzt das Sekundärangebot an EVN-Aktien aus eigenem Bestand, welches im Zuge der Kapitalerhöhung der EVN AG („EVN“) vorgesehen war, nicht fort. Die Nachfrage im Rahmen des sogenannten Bookbuildings-Verfahrens hat zwar die grundsätzliche Attraktivität der EVN-Aktie gezeigt, doch die gebotenen Wertvorstellungen haben diese nicht bestätigt.  Nach Auffassung der EnBW entsprechen die jetzigen Preisvorstellungen nicht dem inneren Wert der EVN AG.

Die EnBW hatte in den letzten Monaten betont, dass man grundsätzlich bereit sei, sich von Teilen der an der EVN gehaltenen Aktien zu trennen. Die heutige Entscheidung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Finanz- bzw. Ertragslage der EnBW. Auch das  partnerschaftliche Verhältnis zwischen der EnBW und der EVN bleibt von der heutigen Entscheidung unberührt.

Ein Verkauf von EVN-Aktien aus dem Bestand der EnBW zu einem späteren Zeitpunkt sei unverändert denkbar, wenn auch derzeit nicht konkret.

Rechtlicher Hinweis: Diese Pressemitteilung wurde nur für Informationszwecke erstellt. Sie stellt kein Angebot, eine Einladung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien, von EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), eine Gesellschaft der EnBW Gruppe, der EVN AG oder irgendeiner anderen Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot von Aktien der EVN AG in Deutschland ist erst zulässig nach Veröffentlichung eines Prospekts, der von der österreichischen Finanzmarktaufsicht gebilligt und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht notifiziert wurde aufgrund der Prospektrichtlinie (EG) Nr. 71/2003 of November 4, 2003 in der geltenden Fassung, § 17 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes und allen anderen relevanten Umsetzungsbestimmungen in Deutschland oder unter anderen Voraussetzungen unter denen die Veröffentlichung eines Prospekts durch die Emittentin gemäß Artikel der Prospektrichtlinie nicht erforderlich ist.

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