EnBW-Chef Claassen geht in Berufung gegen erstinstanzliches Urteil wegen Idi-Amin-Vergleich
Kein guter Tag für die deutsche Justiz / gerichtliche Abberufung von Christiansen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf angestrebt
Der Vergleich mit dem früheren ugandischen Diktator Idi Amin ist unstreitig eine heftige Beleidigung. Dies sieht das Düsseldorfer Landgericht auch so, hat aber gleichwohl im heutigen Termin die Unterlassungsklage des EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen gegen den Düsseldorfer Kommunalpolitiker Hans-Otto Christiansen abgewiesen. Man sehe keine Wiederholungsgefahr, zumal seit den Äußerungen bereits einige Zeit vergangen sei, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Dazu EnBW-Vorstand für Personal und Rechtsfragen, Dr. Bernhard Beck: „Dies ist kein guter Tag für die deutsche Justiz, wenn Vergleiche mit Massenmörder nicht sanktioniert werden, ist dies ein bedenklicher Verlust an Kultur.“
Prof. Dr. Utz Claasen wird gegen dieses Urteil umgehend Berufung einlegen. Im Übrigen werden die Vertreter der EnBW die gerichtliche Abberufung von Christiansen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf anstreben. Christiansen hat in der Zwischenzeit durch andere Bemerkungen und durch seinen Auftritt in der EnBW-Hauptversammlung deutlich werden lassen, dass er diese und ähnliche Vergleiche keineswegs für deplaziert hält. Im Übrigen sieht der Bundesgerichtshof, im Gegensatz zum Landgericht Düsseldorf, das Ausbleiben einer Wiederholung der Beleidigung bis zur mündlichen Verhandlung als nicht ausreichend an, um eine Wiederholungsgefahr künftig auszuschließen. Mehrere Urteile belegen dieses.
Wenn er gewollt hätte, hätte Christiansen das ganze Verfahren sehr einfach durch den schlichten Satz vermeiden können: „Ich bedaure die Aussage, ich werde sie nicht wiederholen, ich entschuldige mich.“ Wer das nicht schafft, hat keineswegs dazugelernt, sondern will den Streit.