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EnBW einigt sich mit Landeskartellbehörde über den Wasserpreis in Stuttgart

- Wasserpreis für 2015 bestätigt - Rückzahlung für die Jahre 2012 bis 2014 vereinbart - Gemeinsames Verständnis zu künftigen Preisanpassungen
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Stuttgart. Im jahrelangen Verfahren um die Höhe der Wasserpreise in Stuttgart hat sich die EnBW Energie Baden-Württemberg AG heute vor dem Oberlandesgericht Stuttgart auf einen Vergleich mit der Landeskartellbehörde verständigt. Die jetzt auf Vorschlag des Senats gefundene Lösung umfasst folgende Kernpunkte:

  • Für das gesamte Jahr 2015 gilt der aktuelle Wasserpreis weiter.
  • Für den Zeitraum ab dem 1. August 2012 (dem Datum der letzten Preiserhöhung) bis Ende 2014 senkt die EnBW den Wasserpreis um 20,5 Prozent. Die Kunden erhalten eine entsprechende Gutschrift.
  • Kartellbehörde und EnBW haben sich darauf verständigt, dass die Wasserpreise in den nächsten fünf Jahren auf Basis eines Index aus Wasserbezugskosten und allgemeiner Preissteigerungsrate angepasst werden können.
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Ursprünglich hatte die Landeskartellbehörde eine weitreichendere Senkung des Wasserpreises um rund ein Drittel für den Zeitraum von August 2007 bis Ende 2014 verfügt. Die EnBW war dagegen gerichtlich vorgegangen.

Dr. Christoph Müller, Geschäftsführer der Netze BW GmbH, die für die EnBW das Wassergeschäft verantwortet, erklärte im Anschluss: „Wie bei jedem Kompromiss sehen wir in dieser Lösung Licht und Schatten. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass unser Wasserpreis zu jedem Zeitpunkt fair und korrekt kalkuliert war. Deshalb trifft uns die vereinbarte Abschöpfung sehr, zumal sie über den Umfang der Preiserhöhung von 2012 hinausgeht. Andererseits sind damit alle Diskussionen über weiter zurückliegende Jahre beendet – die Kartellbehörde wollte ja bis 2007 zurückgehen. Dass die Behörde unsere Preise ab dem 1. Januar 2015 auf dem heutigen Niveau anerkennt, hilft uns hingegen, weil die Wasserbezugskosten inzwischen weiter gestiegen sind. Unter dem Strich war es jetzt wichtig, Sicherheit für uns und unsere Kunden zu erhalten und die gefundene Lösung rasch umsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund ist der Vergleich vertretbar.“

So geht es jetzt weiter

Die EnBW wird in den nächsten Wochen die mit der Kartellbehörde abgestimmten Rückzahlungsmodalitäten im Detail vorbereiten. Pro Haushalt dürfte sich für den Gesamtzeitraum von 29 Monaten je nach Verbrauch ein Gesamtbetrag in niedriger dreistelliger Größenordnung ergeben.

Kunden, die direkt von der EnBW ihre Trinkwasserabrechnung erhalten, brauchen nicht selbst aktiv werden: Sie erhalten automatisch eine Gutschrift im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Abrechnung, beginnend voraussichtlich von Oktober 2015 an. Bei Mehrfamilienhäusern wird das Trinkwasser in der Regel über einen EnBW-Gesamtzähler erfasst und abgerechnet; die Gutschrift der EnBW erfolgt hier ebenfalls automatisch mit den Abrech¬nungen an die Hausbesitzer oder Hausverwaltungen. Die Weiterverteilung der Kosten – und damit auch der Gutschrift – auf die Mieter oder Wohnungseigentümer erfolgt üblicherweise mit der jährlichen hausinternen Nebenkostenabrechnung.

Weitere Informationen stellt die EnBW in den nächsten Tagen auf ihrer Internetseite unter www.enbw.com/wasser zur Verfügung.

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Hans-Jörg Groscurth
Konzernpressesprecher
Stellv. Leiter Unternehmens- und Ressortkommunikation
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