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EnBW Kernkraft GmbH reicht Bauanträge zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckarwestheim ein

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Karlsruhe. Zur Vorbereitung der Demontage der Zellenkühltürme im Kernkraftwerk Neckarwestheim hat die EnBW Kernkraft GmbH heute über die Gemeinde Neckarwestheim einen Bauantrag beim Landratsamt Heilbronn eingereicht.

Die Demontage der Zellenkühltürme ist der erste sichtbare Schritt im Rahmen des Abbaus von Block I in Neckarwestheim (GKN I). Die Arbeiten werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 beginnen und mehrere Monate andauern. Als Methode kommt dabei die sogenannte „selektive Demontage“ zum Einsatz: Mit modernster Technologie erfolgt die Demontage überwiegend durch Abgreifen und Zerschneiden. Der so gewonnene Platz wird für die nächsten Arbeiten im Abbauprozess benötigt.

Die Zellenkühler, die beim Betrieb von GKN I Bestandteil der konventionellen Kühlwasseranlage waren, befinden sich im nicht-nuklearen Bereich des Kraftwerksgeländes, der nicht dem Atomgesetz unterliegt. Die durch die geplante Demontage entstehenden baulichen Änderungen führen zu entsprechenden Modifikationen in genehmigten schriftlichen betrieblichen Regelungen. Hierfür wurde bereits gemäß § 20 AtG eine Änderungsanzeige bei der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, eingereicht. Bei der Demontage der Zellenkühler handelt es sich um einen rein konventionellen Abbau. Wo möglich, werden die Materialien wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt; die verbleibenden Materialen werden fachgerecht entsorgt.

Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet aktuell Stilllegung und Abbau der Einserblöcke in Neckarwestheim und Philippsburg vor. Derzeit wird die Planung auf der Basis einer übergeordneten Abbaustrategie weiter konkretisiert. Hierauf aufbauend werden dann im Weiteren Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen bei der Aufsichtsbehörde beantragt. 

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