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EnBW klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen Bundesumweltministerium

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Ministerium verzögert aus Betreibersicht Entscheidung über Antrag auf Reststrommengenübertragung von GKN II auf GKN I

Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das Bundesumweltministerium (BMU) eingereicht. Grund für die Klage ist, dass das Bundesumweltministerium bis heute nicht über den Antrag auf Reststrommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN), entschieden hat. Da ein sachlicher Grund für eine solche Verzögerung aus Sicht des Unternehmens nicht zu erkennen ist, soll jetzt das Gericht über den Antrag der EnKK entscheiden. Die Klage ist die einzige Möglichkeit, einer weiteren Verzögerung des Verfahrens entgegenzuwirken. Insbesondere die in der Vergangenheit verschiedentlich seitens des BMU getätigten vorschnell wertenden, politischen Aussagen zur Thematik Reststrommengenübertragung waren wenig geeignet, das Vertrauen der EnBW in eine unvoreingenommene rechtliche Prüfung des Antrags durch das BMU aufrechtzuerhalten.

„Statt unseren Antrag zügig und sachgerecht zu entscheiden, flüchtet sich das BMU offenbar in gesetzlich nicht vorgesehene Erwägungen und will einen Sicherheitsvergleich zwischen GKN I und GKN II vornehmen. Dem Atomgesetz ist ein solcher Sicherheitsvergleich jedoch fremd, es kennt keine sicherheitstechnische Unterscheidung rechtmäßig betriebener Kernkraftwerke. Im Interesse unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter, aber auch unserer Kunden und unserer Umwelt brauchen wir jetzt so schnell wie möglich Planungssicherheit im Sinne der aus unserer Sicht eindeutigen Rechtslage“, so Dr. Hans-Josef Zimmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der EnKK.

Am 21. Dezember 2006 hatte die EnKK beim BMU die Übertragung von 46,9 TWh Reststrom vom Kernkraftwerk GKN II auf das Kernkraftwerk GKN I beantragt. Mit der Übertragung dieser Reststrommenge würde sich die Betriebszeit für GKN I rechnerisch um acht Jahre verlängern. Für GKN II würde sich durch die Abgabe der Reststrommenge die Betriebszeit um ca. 5 Jahre verkürzen. Beide Kraftwerksblöcke könnten damit bis zum Jahr 2017 laufen.

Die EnKK hatte ihren Antrag auf Übertragung von Reststrommengen unter anderem damit begründet, dass die bisherige Konstellation einer Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim längstmöglich erhalten bliebe und damit die maximale Nutzung der daraus resultierenden Synergien zugunsten von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit über alle Betriebsphasen ermöglicht würde. Die Möglichkeiten auf dem Beschaffungsmarkt verbessern sich dadurch ebenfalls, wie auch die Wirtschaftlichkeit von Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Rückbauphase. Der Betrieb als Doppelblockanlage ist insbesondere auch sicherheitstechnisch von großem Vorteil. Der Einsatz des selben Personals in beiden Blöcken führt zu einer Summierung, Sicherung und Rückkopplung von Erfahrung und Know-how und optimiert damit Instandhaltung und Betriebsführung. Für die Region bedeutet dieser Schritt eine langfristige Sicherung von mehr als 400 Arbeitsplätzen am Standort Neckarwestheim und gleichzeitig den Erhalt eines wesentlichen Wirtschaftsfaktors. Baden-Württemberg bewahrt sich mit dieser Übertragung seine zuverlässige, CO2-arme und sichere Stromversorgung im Land und die Bundesrepublik eine international wettbewerbsfähige Energieversorgung.

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