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EnBW Kraftwerksgesellschaft informiert UVM über das Ergebnis eingehender Untersuchungen zur Sicherheit im Kernkraftwerk Philippsburg

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Im Zuge regelmäßiger Kontrollen und Überprüfungen, die dem Erhalt des hohen Sicherheitsstandards in ihren Kernkraftanlagen dienen, gleicht die EnBW Kraftwerke AG auch systematisch Genehmigungsunterlagen, hieraus resultierende schriftliche Anweisungen und den Ist-Zustand in den Anlagen ab. Im Rahmen einer solchen Prüfung wurden jetzt im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg Untersuchungen bezüglich der möglichen Rückhaltung von Kühlmittel bei einem Kühlmittelverluststörfall im Primärkreis vorgenommen. Diese Untersuchungen bauen auf den Erkenntnissen auf, welche aus den Ereignissen des Jahres 2001 (Unterborierung) resultieren. Für diese Untersuchungen wurde konservativ angenommen, dass von den insgesamt vier Flutbehälterpaaren nur zwei zur Verfügung stehen. Im Fall eines Lecks sammelt sich das auslaufende Kühlmittel langfristig im so genannten Sumpf der Anlage und wird von dort mittels Pumpen in den Kühlkreislauf zurück gefördert. Die Beherrschung dieser Kühlmittelverluststörfälle wird durch konservativ geführte Nachweise bei gleichzeitiger Unterstellung ungünstiger Rahmenbedingungen belegt. Lediglich für eine spezielle und sehr unwahrscheinliche Leckage direkt am Reaktordruckbehälter (RDB) müssen die Nachweise unter konservativen Rahmenbedingungen jetzt unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse überprüft werden. Ursache hierfür ist, dass in diesem speziellen Fall Kühlmittel in den Raum zwischen Reaktordruckbehälter und das ihn umgebende biologische Schutzschild gelangen kann und damit im Sumpf nicht zur Verfügung steht. Entsprechend wird überprüft, ob dieser Umstand Auswirkungen auf die Förderleistung der Sumpfpumpen hat. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass auch für den Fall einer solchen Leckage in der Praxis ausreichend Kühlmittel für die Kühlung zur Verfügung stand und steht, da bei der oben beschriebenen konservativen Berechnung lediglich das Volumen von zwei statt der vier Flutbehältern berücksichtigt wurde. Der Inhalt eines Flutbehälters übersteigt bei weitem das Volumen, das in den Raum zwischen RDB und RDB-Tragschild passt. Die EnBW Kraftwerke AG hat das Umwelt- und Verkehrsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über dieses vorläufige Untersuchungsergebnis informiert, zumal auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere baugleiche Anlagen in Deutschland ebenfalls hiervon betroffen sein könnten. Betriebsintern wurde durch entsprechende schriftliche Anweisungen sichergestellt, dass immer ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Zur endgültigen Klärung der offenen Fragen wurden von der EnBW Kraftwerke AG externe Berechnungen und Versuche beim Anlagenhersteller veranlasst.

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