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EnBW nimmt Stellung zur Kritik des SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Knapp

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Karlsruhe. Die von dem SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Knapp erhobenen Vorwürfe sind für die EnBW in der Sache unbegründet und Ergebnis einer Reihe von Fehlinformationen. Zudem zeichnen die Äußerungen und insbesondere die Beschreibung der energiewirtschaftlichen Landschaft in Baden-Württemberg als Energiekartell ein Zerrbild, welches die wirtschaftliche Bedeutung der rund 130 Energieversorgungsunternehmen allein in Baden-Württemberg gering schätzt.

Im Einzelnen nimmt die EnBW wie folgt Stellung:

1. Bei den vom Abgeordneten Knapp kritisierten Vertragsangeboten handelt es sich um Sonderverträge, die Kunden der ehemaligen NWS als Alternative für ihren bisherigen Sondervertrag angeboten wurden. Diese Kunden der NWS haben sich in der Vergangenheit bewusst für den NWS Sondervertrag Privat Plus und damit im Vergleich zum Allgemeinen Tarif auch für eine deutlich längere Vertragsbindung (1 Jahr) entschieden. Da die NWS Sonderverträge zum 31.12.2003 auslaufen, ist vertragsrechtlich ein erneuerter Vertragsabschluss seitens der Kunden notwendig. Um auf diesen Sachverhalt und auf ein mit dem NWS-Sonderprodukt vergleichbaren Stromtarif hinzuweisen, wurden die von dieser vertraglichen Sondersituation betroffenen NWS-Kunden gesondert angeschrieben.

Im Übrigen handelt es sich bei dem EnBW AktivPrivat-Stromlieferungsvertrag um ein Produkt, das seit Anfang September 2003 den EnBW-Kunden zur Verfügung steht. Es ist also keinesfalls so, dass dieses Produkt nur im Rahmen einer einmaligen Aktion angeboten wird und danach nicht mehr zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann jeder Haushaltskunde vom EnBW Sonderprodukt EnBW Privat Aktiv profitieren und unter der kostenfreien Servicenummer (0800-9 99 99 66) die Vertragsunterlagen anfordern. Auch im Internet (www.enbw.com) sind alle Informationen rund um unsere Produkte und Leistungen aufgelistet. Zudem informiert die EnBW ihre Kunden über alle EnBW Tarife und damit auch der Sondervertrag EnBW PrivatAktiv in der aktuellen Ausgabe des EnBW Kundenmagazins.

2. Das vom Abgeordneten Knapp von der EnBW geforderte Verfahren, wonach allen von den Neckarwerken Stuttgart übernommenen Kunden automatisch und damit ohne bewusste Einverständniserklärung seitens der betroffenen Kunden in den Sondertarif zu überführen, wäre rechtlich nicht wirksam und würde gegen das Vertragsrecht verstoßen. Zudem widerspricht es der Kundenorientierung der EnBW, ihre Kunden ungefragt in einen Vertrag mit längerer Laufzeit und entsprechend veränderter Kündigungsfrist zu überführen.

3. Entgegen der Behauptung des Abgeordneten Knapp verfolgt die EnBW nicht das Ziel, Stadtwerke im Land mehrheitlich zu übernehmen. Vielmehr pflegt die EnBW ein Partnerschaftskonzept mit den Stadtwerken im Land, das bewusst auch auf Minderheitsbeteiligungen setzt, um die kommunalen Stärken der Stadtwerke und die eigenen Kompetenzen in einer zukunftsgerichteten Partnerschaft zu verbinden. Die Attraktivität dieses Konzepts gerade auch für Stadtwerke unterstreicht die Entscheidung der Stadt Ludwigsburg für die EnBW als neuen Energiepartner der Stadtwerke Ludwigsburg vom 26. November 2003.

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
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