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1393585200000 | Pressemitteilung

EnBW plant Außerbetriebnahme von zwei Steinkohleblöcken am Standort Heilbronn

Zeitpunkt ist abhängig von Prüfung der Systemrelevanz durch Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit Bundesnetzagentu
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Karlsruhe. Auf der Grundlage kontinuierlich erfolgender Prüfungen der Wirtschaftlichkeit ihres konventionellen Kraftwerksparks plant die EnBW, am Standort Heilbronn zwei Kraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt außer Betrieb zu nehmen. Es handelt sich um die Steinkohleblöcke HLB 5 und HLB 6. Beide gingen Mitte der 1960er Jahre (1965/66) ans Netz und verfügen über eine Leistung von jeweils 125 Megawatt. Der dritte Kraftwerksblock am Standort, HLB 7, ist vom aktuellen Außerbetriebnahmebeschluss nicht betroffen; allerdings gilt für diesen Block ebenso wie für das gesamte konventionelle Erzeugungsportfolio, dass regelmäßig und kontinuierlich Prüfungen der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Die Fernwärmeversorgung am Standort ist weiterhin gesichert; auch die Ausbildungswerkstatt ist nicht betroffen.

Der Beschluss des EnBW Vorstands zur Außerbetriebnahme der Blöcke HLB 5 und 6 steht noch unter Gremienvorbehalt. Sobald die erforderlichen Aufsichtsratsbeschlüsse vorliegen, wird die EnBW die geplante Außerbetriebnahme zum gesetzlich nächstmöglichen Zeitpunkt beim Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen. Der ÜNB wird dann mit Blick auf die Systemsicherheit prüfen, ob und wann die Kraftwerksblöcke außer Betrieb genommen werden können. Im Falle einer Außerbetriebnahme von HLB 5 und 6 sind rund 80 Mitarbeiter (inkl. Mitarbeiter mit standortübergreifenden Aufgaben)betroffen, für die sozialverträgliche Personalmaßnahmen entwickelt werden. Es ist beabsichtigt, dass hierzu zeitnah Verhandlungen mit den Sozialpartnern aufgenommen werden.

Hintergrund des Beschlusses ist der rapide strukturelle Umbruch in der Energiewirtschaft. Insbesondere durch den deutlichen Zubau erneuerbarer Energien stehen zahlreiche fossile Anlagen unter hohem wirtschaftlichem Druck und sind sehr oft nur noch als „Grenzkraftwerk“ in Betrieb. Dies führt zu drastisch sinkenden Erträgen. Betroffene Kraftwerke können bei den heutigen Börsenpreisen für Strom ihre Vollkosten bei Weitem nicht mehr decken und damit nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Derzeit verfügt die EnBW in Baden-Württemberg über eine Leistung von insgesamt rund 4290 Megawatt aus konventionellen Kraftwerken. Zusätzlich befindet sich in Karlsruhe der hochmoderne Steinkohleblock RDK 8 mit rund 900 Megawatt in der Inbetriebnahmephase. In Mannheim ist mit GKM 9 ein weiterer Steinkohleblock im Bau, an dem die EnBW ebenfalls beteiligt ist. Damit leistet der konventionelle Kraftwerkspark der EnBW auch nach den geplanten Außerbetriebnahmen weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg.

Neben dem massiven Ausbau erneuerbarer Energien, deren Anteil am EnBW-Energiemix bis zum Jahr 2020 mehr als verdreifacht werden soll, steht die EnBW im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung auch weiterhin dafür ein, mit Schwerpunkt Baden-Württemberg gesicherte Leistung aus konventionellen Kraftwerken bereitzustellen. Zumindest für eine gewisse Übergangszeit ist der sichere und hocheffiziente Betrieb des konventionellen Erzeugungsparks damit weiterhin ein wichtiger Teil des „Maschinenraums der Energiewende“ und Garant für die Versorgungssicherheit.

Bereits im Juli 2013 hat die EnBW ihre Planungen zur Außerbetriebnahme von insgesamt vier Kraftwerksblöcken an den Standorten Marbach und Walheim mit einer Gesamtleistung von 668 Megawatt beim Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur angezeigt. Im Dezember 2013 hat die EnBW von der Bundesnetzagentur den Bescheid erhalten, dass ihr Antrag auf Stilllegung von vier Kraftwerksblöcken in Marbach und Walheim abgelehnt wurde. Nach Feststellung der Bundesnetzagentur sind diese Kraftwerksblöcke systemrelevant. Sie müssen deshalb bis mindestens Juli 2016 weiterbetrieben werden. Die EnBW hat gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, um ihre Rechtsposition zu wahren (EnBW-Pressemitteilung vom 20.1.2014) Dessen ungeachtet wird die EnBW ihre konstruktiven Gespräche mit der Bundesnetzagentur zur Überführung von Anlagen in das Reservekraftwerksregime selbstverständlich weiterführen.

Hintergrund

Reservekraftwerksverordnung

Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz und die Reservekraftwerksverordnung sehen vor, dass vorläufige und endgültige Stilllegungen mindestens 12 Monate vorher dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Bundesnetzagentur angezeigt werden müssen. Der ÜNB prüft dann in einem nächsten Schritt die Systemrelevanz der Kraftwerke und legt in Abstimmung mit der BNetzA die Dauer der möglichen Systemrelevanz fest. Erst nach Wegfall der Systemrelevanz können die Kraftwerke außer Betrieb genommen werden. Systemrelevante Kraftwerke können bis zur Stilllegung mit entsprechender Vergütung in die Netzreserve der Reservekraftwerksverordnung aufgenommen werden.

Merit Order:

Die Stromerzeugung in den Kraftwerken wird maßgeblich durch die Wirtschaftlichkeit mitbestimmt, die ihre Abbildung in der so genannten Merit Order findet. Die Merit Order gibt eine Reihenfolge wieder, die durch variable Kosten, im Wesentlichen die Kosten für Brennstoff und CO₂, bestimmt ist und beschreibt, ab welchem Preis welches Kraftwerk zum Einsatz kommt. Erneuerbare Erzeugung wird hierbei vorrangig eingesetzt, danach werden beginnend mit den Anlagen mit den niedrigsten variablen Kosten so lange Kraftwerke hinzugeschaltet, bis die geforderte Leistung gedeckt wird. Das letzte an der Börse gehandelte Kraftwerk („Grenzkraftwerk“) bestimmt mit seinen variablen Kosten somit den Strompreis. Es ergibt sich folgende Einsatzreihenfolge: Erzeugungsanlagen im Bereich erneuerbare Energien, dann die Kernkraftwerke, Braunkohleblöcke, Steinkohleblöcke, Gas und zuletzt Öl-befeuerte Kraftwerke. Wenn zu einer Tageszeit ausreichend Wind weht und die Sonne scheint, werden die Kraftwerke mit den höheren variablen Kosten in der Merit Order verdrängt und stehen somit still.

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