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1536319260000 | Pressemitteilung

Fichtenau: EnBW plant weiterhin viertes Windrad

Gutachter sieht keine Beeinträchtigung des Drehfunkfeuers
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Eines der drei bereits in Betrieb befindlichen Windräder im EnBW-Windpark Fichtenau. Eine vierte Anlage soll – wie von Anfang an geplant – noch dazu kommen.

Fichtenau. Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hält an ihrem Plan fest, in Summe vier Windenergieanlagen auf Gemarkung der Gemeinde Fichtenau nordöstlich von Wäldershub zu betreiben. Drei der geplanten Anlagen speisen bereits ihren regenerativ erzeugten Strom in das Netz ein. Der vierten war die Erlaubnis im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt Schwäbisch Hall versagt worden. Die Deutsche Flugsicherung hatte Bedenken in Bezug auf das Drehfunkfeuer in Kreßberg angemeldet. Durch das Windrad sah sie den Funkverkehr für den regionalen Flugverkehr beeinträchtigt – ein K.O.-Kriterium für den Betrieb einer Windenergieanlage.

Das hat die EnBW nachträglich durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen lassen. Dessen Untersuchung ist mittlerweile abgeschlossen und kommt zum Ergebnis, dass auch die im Verfahren abgelehnte vierte Anlage die Luftfahrtnavigation nicht beeinflusst. „Damit ist der Grund, der vierten Anlage unseres Windparks Fichtenau die Genehmigung zu versagen, aus unserer Sicht nicht weiter gegeben. Wir werden darum ein erneutes Verfahren anstoßen“, erkärt Michael Soukup, bei der EnBW für die ‚Projektentwicklung Windenergie‘ in Süddeutschland verantwortlich. Die Antragsunterlagen dazu sollen noch im September beim Landratsamt eingereicht werden. „Nicht nur für unsere selbstgesteckten Ziele zählt jedes einzelne Windrad, auch für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, betont Soukup.

Der Antrag durchläuft dann das übliche Prozedere des im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Genehmigungsverfahrens, bei dem die Auswirkungen einer Anlage auf Mensch, Umwelt und sonstige Sachgüter berücksichtigt werden. Auch die Träger öffentlicher Belange – wie die Flugsicherung – werden dabei wieder mit eingebunden sein. Bei einem positiven Entscheid, muss die EnBW mit der Anlage noch in ein im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahren, bei dem die Vergütungshöhe für den produzierten Strom ermittelt wird. Der Anlagenbetreiber muss dafür bei der Bundesnetzagentur einen Gebotswert abgeben. Ist dieser zu hoch angesetzt, gibt es keinen Zuschlag und die Anlage kann dann aller Voraussicht nach nicht gebaut werden.

Die vierte Anlage des EnBW-Windparks soll, wie ihre bereits bestehenden Nachbaranlagen, vom dänischen Weltmarktführer Vestas mit einer Nabenhöhe von 149 Metern errichtet werden. Aufgrund des technischen Fortschritts steigt die Leistung der Anlage auf 3,45 MW.

Weitere Informationen zum Windpark Fichtenau auf der Projektseite www.enbw.com/fichtenau.

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