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EnBW siegt gegen Thermoselect vor dem Landgericht

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Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe hat heute die Schadensersatzklage der Thermoselect S.A. gegen die EnBW Energie Baden-Württemberg AG in vollem Umfang abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde der EnBW in allen Punkten Recht gegeben.

Thermoselect S.A. hatte ihre Schadensersatzklage damit begründet, dass sich die EnBW im Zusammenhang mit der Stilllegung der Thermoselectanlage in Karlsruhe pflichtwidrig verhalten habe und wollte Entwicklungs- und Finanzierungskosten in Höhe von 210 Millionen Euro von der EnBW ersetzt bekommen.

Mit der Abweisung der von Thermoselect angestrengten Klage hat sich die Argumentation von Thermoselect S.A. nun als unbegründet erwiesen. Die EnBW hat mit diesem Urteilsspruch einen wichtigen Erfolg in der Auseinandersetzung mit Thermoselect S.A. erzielt.

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76131 Karlsruhe
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