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1163682780000 | Pressemitteilung

EnBW sieht Beschwerde der Staatsanwaltschaft gelassen entgegen

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EnBW-Vorstand Beck: „Staatsanwaltschaft steht vor Scherbenhaufen“

Karlsruhe. Obwohl das Landgericht Karlsruhe in nicht zu überbietender Deutlichkeit festgestellt hat, dass die Übersendung von Gutscheinen für WM-Tickets an Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung legal war und nicht zu beanstanden ist, zeigt sich die Staatsanwaltschaft Karlsruhe weiterhin uneinsichtig. Wie die EnBW Energie Baden-Württemberg AG aus der Presse erfahren musste, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 07.11.2006, mit dem die Anklage in 6 von 7 Fällen gar nicht erst zur Hauptverhandlung zugelassen wurde, Beschwerde eingelegt. Über diese muss nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden. Die EnBW sieht dem weiteren Verfahren gelassen entgegen.

Mit ihrer Beschwerde setzt sich die Staatsanwaltschaft in eklatanten Widerspruch zu der sorgfältig begründeten Auffassung des Landgerichts Karlsruhe. Darin hatte das Gericht unter anderem festgestellt, dass die Einladung hochrangiger Amtsträger als Repräsentanten des Staates zu öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen grundsätzlich keine strafbare Vorteilsannahme oder –gewährung darstellt. Weiter stellte das Gericht fest, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei der Wertberechnung der Einladungen bzw. Tickets einen falschen Ansatz gewählt und diesen entsprechend mit mehr als 2000 Euro als viel zu hoch angesetzt hat. Schließlich stellte das Gericht fest, dass aufgrund der den Einladungen unmittelbar vorangegangenen Anfragen des baden-württembergischen Justizministers Prof. Ulrich Goll und seiner Ministerkollegin Tanja Gönner nach Logenplätzen im Fußballstadion davon ausgegangen werden durfte, dass derartige Einladungen von Landesministern angenommen werden dürfen.

Darüber hinaus setzt sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde auch in diametralen Widerspruch zur öffentlich geäußerten Rechtsauffassung des baden-württembergischen Justizministeriums. Das Justizministerium hatte ausweislich der Landtagsdrucksache 14/10 am 28.06.2006 ausgeführt, dass es zu den Aufgaben der Mitglieder der Landesregierung gehöre, das Land auch bei Sportveranstaltungen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Darüber hinaus hatte das Justizministerium wörtlich erklärt: „Die Annahme einer Freikarte, die die Ausübung dieser dienstlichen Aufgabe ermöglicht, stellt nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich keinen strafrechtlichen Vorteil dar.“ Weiter führte das Justizministerium ausdrücklich aus, dass es dabei gleichgültig sei, ob die Freikarte durch den Veranstalter oder ein Unternehmen zur Verfügung gestellt werde.

Völlig unerklärlich ist, warum trotz dieser öffentlichen Ausführungen ihres weisungsbefugten Dienstherrn und des damit verbundenen erkennbaren eklatanten Widerspruchs zu dessen Rechtsauffassung die Karlsruher Staatsanwaltschaft im Falle der Einladungen von Landesministern zunächst weiter gegen Prof. Claassen und den baden-württembergischen Wirtschaftsminister Ernst Pfister ermittelt hat, daraufhin gegen Herrn Pfister eine – aus Sicht des Landgerichts Karlsruhe offenbar völlig unbegründete – Geldauflage erwirkt hat, daraufhin gegen Prof. Claassen in diesen Fällen Anklage erhoben hat und nun trotz dieser klaren Sachlage sogar in die Beschwerde geht.

Dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe trotz der vom Landgericht Karlsruhe bestätigten Auffassung ihres Dienstherrn weiterhin der Auffassung sein will, die Annahme von Freikarten durch Mitglieder der Landesregierung stelle keine Vorteilsannahme dar, die spiegelbildlich zu beurteilende Vergabe von Freikarten an Mitglieder der Landesregierung durch Herrn Prof. Dr. Utz Claassen sei dagegen aber eine strafrechtlich relevante Vorteilsgewährung, ist juristisch in keiner Weise nachzuvollziehen.

EnBW-Vorstand Dr. Bernhard Beck, der den Rechtsbereich des Konzerns verantwortet, kommentiert dies wie folgt: „Die Staatsanwaltschaft steht bereits vor einem Scherbenhaufen, nachdem ihre an den Haaren herbeigezogene Anklage vom Landgericht weitestgehend als noch nicht einmal verhandlungswürdig erachtet wurde. Es ist bedauerlich, dass bei der Staatsanwaltschaft  noch immer kein Lernfortschritt  zu erkennen ist und weiterhin Steuergelder für offensichtlich sinnlose Ermittlungen und Verfahren verschleudert werden. Zudem gibt es bei den Ermittlungsbehörden in Baden-Württemberg offenbar eine Mehrklassengesellschaft bei der Rechtsanwendung: Bei den rechtlich eindeutig vergleichbaren Vorgängen im Zusammenhang mit der Einladung von Landesministern zu Fußballspielen wird je nach Person ganz unterschiedlich verfahren. Gegen Justizminister Ulrich Goll wird ein Verfahren kategorisch ausgeschlossen, gegen den Wirtschaftsminister Ernst Pfister eine Geldauflage erwirkt und gegen den EnBW-Chef Utz Claassen Anklage erhoben. Dies verstehe, wer will.“

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