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EnBW und EWE beantragen eine Verlängerung der kartellrechtlichen Prüfungsfrist

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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die EWE AG haben das Bundeskartellamt um eine Verlängerung der kartellrechtlichen Prüfungsfrist bis zum 15. Juni 2009 für den geplanten Anteilserwerb der EnBW in Höhe von 26 Prozent an der Oldenburger EWE AG gebeten. Die Fristverlängerung ist nach Auffassung der beiden Unternehmen nötig, um mehr Zeit für die Ausarbeitung und Bewertungmöglicher Zusagen im Kontext der geplanten Beteiligung ausarbeiten zu können.

Im Dezember 2008 hatte das Bundeskartellamt die kartellrechtliche Prüfungsfrist erstmals auf den 9. März 2009 verlängert. Eine vertiefte Prüfung und eine damit verbundene Fristverlängerung ist angesichts der Komplexität der angestrebten Transaktion, die als größte ihrer Branche seit 2004 gilt, nicht ungewöhnlich.

Die EnBW ist zuversichtlich, dass bis zum 15. Juni 2009 alle relevanten Punkte gemeinsam mit dem Bundeskartellamt geklärt werden, und dann die im Juni 2008 beschlossene Partnerschaft zwischen der EnBW und EWE starten kann.

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