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EnBW zahlt Kunden zuviel gezahlte Steuern zurück

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EnBW Regional AG erstattet rückwirkend privaten Bauherren den Differenzbetrag zum erhöhten Mehrwertsteuersatz bei Wasseranschlüssen

Stuttgart. Die EnBW Regional AG zahlt ihren Privatkunden in Stuttgart, die seit August 2000 einen Trinkwasser-Hausanschluss haben legen lassen, einen Teil der gezahlten Mehrwertsteuer zurück.

In den Rechnungen wurde die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Die Steuer war seinerzeit vom gemäßigten auf den vollen Satz angehoben worden. Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof mittlerweile wieder rückgängig gemacht, so dass für Wasserhausanschlüsse wieder der ermäßigte Steuersatz gilt, der rückwirkend geltend gemacht werden kann. Indes eine Verpflichtung zur Rückerstattung gibt es für die Wasserversorgungsunternehmen nicht. Auch das Bundesfinanzministerium hat diesbezüglich festgelegt, dass Rechnungen, die den vollen Steuersatz beinhalten, bis zum 1. Juli 2009 unbeanstandet bleiben. Dennoch hat sich die EnBW Regional AG als Wasserversorger der Landeshauptstadt Stuttgart entschlossen, freiwillig Rechnungsberichtigungen für die Vergangenheit vorzunehmen.

Zurzeit ermittelt die EnBW die betroffen Rechnungsempfänger. Die Kunden erhalten dann in einem persönlichen Schreiben Informationen über die Erstattungsmodalitäten und ein entsprechendes Antragsformular. Jeder einzelne Fall wird dann durch das Unternehmen geprüft.

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