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1540296000000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Fehlerhafte Einstellung am Erdschlussschutz von Schaltern

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In Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde während der derzeit laufenden Revision – also bei abgeschalteter Anlage – an mehreren elektrischen Schaltern eine fehlerhafte Einstellung am Erdschlussschutz festgestellt. Diese Schutzfunktion sorgt dafür, einen Erdschluss der vom jeweiligen Stromschienenabzweig versorgten Komponente frühzeitig zu erkennen und die Komponente abzuschalten. Die Abschaltung der Komponente ist bei der vorliegenden Störung der Erdschlussfunktion jedoch auch durch eine weitere elektrische Schutzfunktion gewährleistet. Die Einstellung der Erdschlussschutzfunktion an den betroffenen Schaltern wird korrigiert, die Ursachenklärung läuft.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2017 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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