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Fehlverhalten eines Mitarbeiters im Kernkraftwerk Philippsburg

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EnBW Kernkraft GmbH hat umgehend Konsequenzen gezogen

Philippsburg. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium (UVM) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass ein Mitarbeiter des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) interne Informationen zu Schulungszwecken zu seiner eigenen Nutzung auf einer allgemein zugänglichen Internet-Lern-Plattform eingestellt hat. Der Mitarbeiter hat damit gegen interne Regeln zum Umgang mit Informationen verstoßen.

Bei den Informationen handelt es sich um eine Sammlung von Fragen/Antworten zur persönlichen Prüfungsvorbereitung, bei denen es sich im ganz überwiegenden Fall um allgemein zugängliche Informationen zum Aufbau und Betrieb eines Kernkraftwerks handelt. Einige Fragen/Antworten befassen sich speziell mit der Anlage KKP 1. Eine Prüfung der Inhalte hat ergeben, dass durch die Einstellung auf der Internet-Lern-Plattform die Sicherheit der Anlage  in keiner Weise beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt werden kann.

Unabhängig davon hat die EnKK unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Vorgangs den Mitarbeiter von seiner Arbeit freigestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde mittlerweile beendet. Darüber hinaus hat die EnBW veranlasst, dass die Inhalte von der Internet-Lern-Plattform gelöscht wurden. Die weitere Klärung des Sachverhalts erfolgt durch die Ermittlungsbehörden. Die EnBW unterstützt diese in vollem Umfang.

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