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Fernwärme in Stuttgart: EnBW weiterhin zu Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart bereit

Stellungnahme zur heutigen Entscheidung des OLG Stuttgart
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Stuttgart. Nach der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Fernwärme in Stuttgart hat die EnBW bekräftigt, dass sie weiterhin zur Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart bereit ist. Das OLG hatte – wie auch schon die Vorinstanz – bestätigt, dass die Stadt keinen Anspruch auf die Herausgabe des Fernwärmenetzes hat. Zugleich hatte die Kammer jedoch auch ein nochmaliges Wegerecht der EnBW abgelehnt und der Stadt sogar – wie von ihr hilfsweise beantragt – einen Anspruch auf Beseitigung des Fernwärmenetzes zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Georg Stamatelopoulos, Leiter des Erzeugungsbetriebs bei der EnBW, erklärte dazu: „Die EnBW betreibt das Stuttgarter Fernwärmenetz seit vielen Jahren mit ebenso viel Herzblut wie hoher technischer Kompetenz. Das Urteil des OLG fordert mit Nachdruck eine Kooperation zwischen Stadt Stuttgart und EnBW. Dazu sind wir nach wie vor bereit. Denn die Vorstellung, ein voll funktionsfähiges Fernwärmenetz zurückzubauen, dürfte für vor allem für unsere 25.000 Haushaltskunden und die 1.300 angeschlossenen Firmen absurd sein. Als EnBW forcieren wir seit Jahren eine urbane Energiewende für Stuttgart – das ist auch unsere Leitlinie für die Weiterentwicklung der Fernwärme.“

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Hans-Jörg Groscurth
Konzernpressesprecher
Stellv. Leiter Unternehmens- und Ressortkommunikation
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