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Filmaufnahmen bringen keine neuen Erkenntnisse - Keine Belege für behauptete Sicherungsmängel

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Mitarbeiter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, des baden-württembergischen Umweltministeriums und des baden-württembergischen Innenministeriums haben gestern in den Räumen einer Kölner Fernsehproduktionsfirma das angeblich belastende Filmmaterial eines ehemaligen Fremdfirmenmitarbeiters im Kernkraftwerk Neckarwestheim in Augenschein genommen.

Insgesamt wurden von der Firma rund 6 Stunden Film und Tonmaterial vorgeführt. Der ganz überwiegende Teil dokumentierte die Arbeit des ehemaligen Fremdfirmenmitarbeiters, die im Einsammeln, Abfahren und Sortieren von Müll und Abfällen bestand.

Einzelne kurze Sequenzen, auf denen der Eindruck erweckt wurde, dass ein waffenähnlicher Gegenstand, Messer und angebliches Rauschmittel in die Anlage gebracht worden sein könnten, bleiben ohne jeden konkreten Beweis.

Die von dem ehemaligen Fremdfirmenmitarbeiter erhobenen Behauptungen und damit verbundenen Vorwürfe zu angeblichen Sicherungsmängeln im Kernkraftwerk Neckarwestheim wurden mit den jetzt gezeigten Aufnahmen nicht erhärtet.

Die EnBW hatte bereits Anfang Juli 2009 unverzüglich von sich aus die Sicherung im Zugangsbereich intensiv geprüft. Vorort-Besuche der Aufsichtsbehörde und damit einhergehende Überprüfungen der Sicherung im Zugangsbereich hatten keinen Anlass zur Beanstandung und keinerlei Abweichungen von den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vorgehensweisen ergeben.

Losgelöst von diesen Umständen hält die EnBW ihre Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung gegen den Fremdfirmenmitarbeiter aufrecht.

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