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1086606000000 | Pressemitteilung

GKN 1: Befunde an Entleerungsleitungen von Dampferzeugern

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Im Block I des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar wurde am 01.06.2004 bei routinemäßigen Überprüfungen nach dem Abfahren der Anlage zur Revision 2004 an einer primärseitigen Entleerungsleitung (Außendurchmesser 10 mm) eines Dampferzeugers eine Pore in einer Schweißnaht festgestellt. Daraufhin durchgeführte Überprüfungen an den anderen Dampferzeugern ergaben einen zweiten vergleichbaren Befund. Für weitere Untersuchungen zur genauen Ursachenklärung werden die betroffenen Rohrleitungsbereiche herausgetrennt. Bei den Poren handelt es sich um Kleinstleckagen, die aufgrund ihrer äußerst geringen Größe beim Betrieb der Anlage meßtechnisch nicht detektierbar waren. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder Umgebung.

Das Ereignis ist meldepflichtig und wird vorläufig in Kategorie N (Normalmeldung), INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung), eingestuft.

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