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1074204000000 | Pressemitteilung

GKN 1:Endgültige Einstufung von meldepflichtigem Ereignis

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Karlsruhe/Neckarwestheim. Am 4. November 2003 trat im Block I des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN 1) eine Leckage in der Verdampferanlage der nuklearen Abwasseraufbereitung auf. Dadurch gelangte radioaktives, natriumhaltiges Abwasser in das mit dem Maschinenhaus verbundene Heizkondensatsystem. Der Aktivitätsübertritt wurde durch die vorhandene automatische messtechnische Überwachung auslegungsgemäß erkannt und die Verbindung zur Sekundärseite automatisch abgesperrt. Die festgestellten Aktivitätswerte in den nichtnuklearen Systemteilen lagen alle deutlich unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Es wurde keine Aktivität in die Umgebung abgegeben.

Die betroffenen Systemabschnitte wurden gereinigt und der leckbehaftete Teil der Verdampferanlage wurde repariert. Nach Abschluss aller Reparaturarbeiten wurden die betroffenen Systemabschnitte zwischenzeitlich wieder in Betrieb genommen. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder Umgebung.

Das Ereignis wurde zum damaligen Zeitpunkt vorläufig in Kategorie N (Normalmeldung), INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung), eingestuft.

Die abschließende Ursachenklärung des Ereignisses ergab neben einem technischen Fehler Abweichungen in der Einhaltung administrativer Vorgaben. Deshalb wurde vom Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar eine Höherstufung des Ereignisses in Stufe 1 (Störung) der sieben-stelligen Internationalen Skala (INES) vorgenommen.

Die geringe sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses sowie die Einstufung nach den nationalen Meldekriterien in Kategorie N bleiben bestehen.

GKN 1 ist ein Druckwasserreaktor mit 840 MW Leistung. Die Anlage ging 1976 in Betrieb.

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