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1321442820000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Abweichungen an elektrischen Sicherungen von Baugruppen festgestellt

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurden im Rahmen einer systematischen Überprüfung Abweichungen an der Ausführung elektrischer Sicherungen an leittechnischen Baugruppen festgestellt. Die Überprüfung war infolge entsprechender Feststellungen in anderen Kernkraftwerken durchgeführt worden.

Die betroffenen Sicherungen sind bereits ausgetauscht worden.

Die Funktonen der Baugruppen waren durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt. In 35 Betriebsjahren erzeugte GKN I mehr als 201 Milliarden Kilowattstunden Strom und versorgte jährlich etwa 1,5 Millionen Haushalte. Die Anlage ersparte der Umwelt über 193 Millionen Tonnen des klimaschädlichen CO2. Sie befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnKK bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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