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1369985400000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Befunde an der Mineralwollfüllung von Brandschutztüren

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) sind bei mehreren Brandschutztüren, die im Rahmen eines Austauschprogramms ausgebaut worden waren, Mängel bei der aus Mineralwolle bestehenden Türfüllung festgestellt worden. Teils ist die Mineralwollfüllung unvollständig, teils hat sich die Füllung verlagert. Die aus Metall bestehenden Türen selbst waren intakt.

Alle noch in der Anlage eingesetzten Türen, bei denen vergleichbare Befunde unterstellt werden können, werden im Rahmen des Austauschprogramms untersucht und bei entsprechender Notwendigkeit ersetzt. Die Befunde stellen jedoch keine unzulässige Beeinträchtigung der Brandschutzfunktion dar, weil die Türen nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage sind.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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