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1433502600000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Brandschutzklappe schließt nicht vollständig

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In einem Anlagengebäude, das zum abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) gehört, wurde bei einer routinemäßigen Prüfung der Brandschutzklappen festgestellt, dass eine Brandschutzklappe nicht vollständig schließt. Ursächlich hierfür war ein gelöster Haltewinkel. Dieser wurde umgehend wieder justiert und befestigt. Die anschließende Funktionsprüfung wurde erfolgreich abgeschlossen.

Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Brandabschnitte voneinander abzugrenzen. Im Bedarfsfall hätte die Brandschutzklappe per Hand geschlossen werden können.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende beschlossenen Änderung des Atomgesetzes wurde der Leistungsbetrieb von GKN I im Jahr 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet derzeit die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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