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1140177900000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Defekt an einem Abblaseregelventil

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde ein Defekt an der Steuerung eines Abblaseregelventils unmittelbar nach seinem Auftreten behoben. Über das Ventil wird bei Ausfall des Turbinenkondensators nicht-radioaktiver Dampf aus dem Sekundärkreislauf der Anlage in die Umgebung abgegeben. Die Möglichkeit, Dampf abzublasen, war durch weitere Ventile jederzeit und uneingeschränkt gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, stuft den Defekt als meldepflichtig ein und ordnet ihn der Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zu. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2005 knapp sechseinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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