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1256821920000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Defekt an einem Schalter der Notstromschaltanlage

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde während der Revision – also bei abgeschalteter Anlage – im Zuge einer regelmäßigen Routineprüfung ein Defekt an einem Schalter der Notstromschaltanlage festgestellt. Der Schalter wurde umgehend ausgetauscht. Die Ursache für den Defekt wird derzeit geklärt. Die Notstromversorgung wäre im Bedarfsfall durch redundante Systeme gewährleistet gewesen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2008 über vier Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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