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1306389660000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Fehler in Elektronikbaugruppen des Reaktorschutzsystems

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Im derzeit – im Rahmen des Moratoriums - abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurden über die automatische Überwachung in drei Elektronikbaugruppen des Reaktorschutzsystems Fehler festgestellt. Die Baugruppen wurden umgehend ausgetauscht.

Im aktuellen Betriebszustand der Anlage sind die Bereiche des Reaktorschutzsystems, in denen die Fehler aufgetreten sind, vorschriftsgemäß außer Funktion. Wäre Block I im Leistungsbetrieb, hätte das Reaktorschutzsystem seine Funktion erfüllt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2010 über zwei Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Block I wurde am 16. März 2011 auf Anordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom Netz genommen und befindet sich seither im sogenannten Nachkühlbetrieb.

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