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| Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Fehlfunktion einer Absperrarmatur im nicht-nuklearen Sekundärkreislauf

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde bei einer regelmäßig stattfindenden Routineprüfung eine Fehlfunktion der Absperrarmatur einer Schwachlast-Speisewasserleitung festgestellt. Die Leitung gehört zum nicht-nuklearen Sekundärkreislauf. Über diese Leitung wird bei geringer Reaktorleistung und abgeschalteter Anlage einer der drei Dampferzeuger betrieblich mit Speisewasser versorgt.

Im Leistungsbetrieb hat die Fehlfunktion der Armatur keine Auswirkungen, da die Versorgung des Dampferzeugers mit Speisewasser über den Hauptspeisestrang erfolgt. Ursache für die Fehlfunktion war ein Defekt in einer Elektronikbaugruppe. Durch den Austausch der Baugruppe konnte der Fehler bereits beseitigt werden.

Der Betreiber, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, stuft das Geschehen als meldepflichtig ein und ordnet es vorläufig in Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) ein. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2004 knapp sechseinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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