Telefax: Mobil: Telefon: Schließen Bild herunterladen nach oben Drucken
1389861000000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Funktionsstörungen an zwei elektrischen Baugruppen eines Notstromversorgungssystems

Bild herunterladen

Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei der routinemäßigen Prüfung von einem der vier redundanten Notstromversorgungssysteme festgestellt, dass zwei elektrische Baugruppen nicht einwandfrei funktionieren. Die Baugruppen sorgen für die Zu- bzw. Abschaltung der Stromversorgung für einzelne Verbraucher. Die beiden Störungen wurden jeweils durch Austausch der Baugruppen behoben. Die Untersuchung der ausgetauschten Baugruppen läuft.

Im Bedarfsfall wäre die Notstromversorgung über die drei übrigen Notstromsysteme gewährleistet gewesen. Funktionen, die für den Nachbetrieb der Anlage sicherheitstechnisch wichtig sind, waren jederzeit gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat beide Befunde fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie jeweils vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Unternehmenskommunikation
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe