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1462264200000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit an einem Notstromaggregat

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Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einem routinemäßigen Probelauf eines Notstromaggregats im Bereich des Turboladers eine Undichtigkeit festgestellt. Der Probelauf wurde daraufhin beendet. Die Ursachenklärung dauert noch an.

Notstromaggregate stellen im Anforderungsfall die Stromversorgung der Anlage sicher. Diese Versorgung wäre durch weitere, redundante Aggregate jederzeit gewährleistet gewesen. GKN I verfügt insgesamt über vier Notstromaggregate.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung im Rahmen der Energiewende beschlossenen Änderung des Atomgesetzes wurde der Leistungsbetrieb von GKN I im Jahr 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet derzeit die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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